Edler zc.! Welchergestalt bei uns Alb recht von Ditfurth vor sich nndim Namen fr. rsspoetive Brüder und Vettern von Ditfurth wider den HerrnOsueral-Feldminschall :c. von Eberlleiu wegen des Euch verpachteten Zehen-ten eiugekommen und zu verordnen gebeten hat, Solches geben wir Euch abdem kopail, Einschluß mit mehrem zu vernehmen und inbibisrsn darauf namensSr. kurs. Durchl,, uusers g. H., Euch hiermit, von denen wegen des ge-pachteten Zchcuten gnasstionis schuldigen Pachtgeldern bis zu unserfernern Verordnung ged, H. Feldmarschall von Eberhein nicht das Geringsteauszuzahlen, sondern solches an Euch zu behalten. Dessen :c. Halberstadt den3t>. tUrgnsti 167 l.
Au den van Wulfsen zu Haus Neindorf.
Dieselbe Aufforderung an Gerhard Widelah, Kurator der Witwe Dora-thcr v. Ditfurth geb. v. Schierste dt.
Die kurfürstl. brandenburgischen :c. eainvaunieiren der Gebrüder undVettern von Ditfurth eingereichte oxesptionss lsgitimationis GerhardWidelach w., als Onratori Frauen Dorotheen Witwen von Ditfurthgeborn. von Schierste dt kopeilich beigefügt und eitiren denselben darauf kraftdieses, den Mittwoch vor Limon llaclao, wird sein der 25. Oetokr. uächstkünftig,in hiesiger Kanzlei des Morgens um 8 Uhren unausbleiblich gefaßt zu erscheinennnd sodann denen oppmnrlen llilatoriis gebührend abzuhelfen, auch darauf nachBefinden der Sache behöriqer Verordnung gewärtig zu sein. Wornach rc. Halber-stadt, den 6. Lsptombr. 1671.
Auszug aus dem Schreiben des Reichsfreiherrn Grote au Louis Ferdinandv. Ebersteiu (damals in Nordhausen) 6. ä. Schonen, den 20.Dec. 1869.
In Bezug ans Hedwig Mein von Edcrslcin (hatte sich nach den: Tode desOberstlieut. v. Gersdorf mit Thomas von Grote verheirathet) erlaube ichmir in der Anlage ein Kuriosum mitzutheilen, welches ich in einem Halber-städter Kirchenbuche fand.
Ito. 1687. biU. blU. lW. IW. dllZ. diH. 12. blast war ante lsstumUsntseostss hat die Wohlgebohrne Frau relietn von Groten ein Türkisch Mägd-lein von ohngefehr 4 Jahren und etwas darüber, so Ihr von ihrem H. Sohn,der vor Ollen mitgewesen und nach der Eroberung solches nebst dessen Muttergefangen bekommen, gleichsam zum Eigeuthumb gcschenket morden, tauffcn lassenin hiesiger Ober-Oollsgiat-Stiftskirchen U. bl. V. von mir p. t. Last. Da dannder Taufst Heins folgendermaßen verrichtet worden: «) Ist das Kind vor denHohen Altar nebst .... Pathen gefüret und gesungen worden: Komm HeiligerGeist :c. Darauf Hab Ich einen Lormon gehalten vom Adel und Würde einesChristen, so aus dem mit Gott aufgerichteten Taufbunde herstammet. Nach En-diguug dessen wurde das Kind vom Christlichen Glauben gefragct und mußteselbst antworten, so es auch mit meiner großen Vergnügung und Verwunderungder umstehenden viel 1000 Personen gethan; f?) habe ich über ihm aus derKirchen-Morula ein Tanffgebeth gesprochen, welches die Pathen mit Auflegungder Hände durch ein H. Vater Unser geschlossen; /) wurde gesungen: O Vateraller Gütigkeit, Ich falle Dir zu Füßen. Inzwischen wurde das Kind durchIhr Pathen in die Mitte nach dein TauffStein geleitet, allwo es ordentlich durchdie Glaubensfrag gefraget und die Antwordt darauf hersagen mußte, welchesalles Volk gehöret; H darauff es getauffet worden und mit gesprochen Wer aberihn nebst dem Gesang: Sey Lob und Ehr mit cliraittirst worden. Mit Bitte andie Pathen, daß Es ferner im Christl. Glauben möchte erzogen werden. Pathenwaren: Hr. von Eberstein Domherr allhier, Hr. Hoffer von Uhrfahren Ose.