Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
101
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IM

licher Würde zu Hungarn und Behemen Oscksim und Instruktion hat derDurchl :c, Johannß, Herzog zu Sachsen :c., Kurfürst zc,, nach freundlicherDanksagung :c, diese Antwort gegeben: Seine Kurfürst!, Gnaden hätten aus derInstruktion, deren ckatum hält am 13, lau, in diesem 1529, Jahr, vernummen,daß Königliche Würde bei seiner Kurfürst!, Gnaden freundlich thäten ansinnenund bitten. Sein Knrfstl Gnad,, als ein christl. Kurfürst ?c,, wollten :c, denangesetzten Reichstag eigner Person und sonderlich auf den Tag, wie das Aus-schreiben vermag, besuchen zc. Und wiewohl des Grafen Geschickter erst aufheute Freitag nach Invooavit, welches ist der 19, Tag des Monats Uebruarii,König!, W, Instruktion Seiner Kurfürst!, Gnaden zugestellt und des Grafen Ver-hinderung angezeigt ist:c., wollen sich Sein Kurfürst!, Gnaden in der nächstenfolgenden Woche UomiinZoero erheben, Willens, den angesatzten Reichstag :c, eignerPerson zu besuchen :c. Geben zu Weimar, am Freitag wie oben vermeldet ilimovonaini zc, 29."

Anns Georg und Anns Heinrich Gebrüder vonEberstein M Gestosen.

S, 674, 675 u. 690.

Der am 30, März 1600 zu GeHofen begrabene Heinrich v, Ebersteinverhcirathete sich am 8, Dec. 1594 mit Elisabeth, des Christoph v.Stamm er Tochter, Inhalts der zwischen beiden Eheleuten unterm datoSonntags nach dem Advent 1594 geschlossenen Ehestiftnng hatte Heinrichseiner Frau gegen ihr Einbringen ein Gegenvermächtnis und 200 fl, zu einerBehausung auf sein Lehngut GeHofen verschrieben, wozu am 19. März 1600der Ober-Aufseher Ludwig Wurmb den Amts-Konsens erteilte:

Heinrich's von Eberstein Hansfrauen Leibgedinge-Konsens.Des Durchlauchtigsten zc, Ober-Aufseher Joh, Ludwig Wurmb zu Wolkrams-hausen Urkunde und bekenne, daß mir der Edle und Ehrenveste Heinrich vonCbcrstcin zu GeHofen zu erkennen gegeben, welchergestalt er seiner Haus-frauen Elisabethen, weiland des auch Edlen, Gestrengen und EhrenvestenChristoph Stammer's seligen nachgelassener Tochter, gegen ihren Einbringen sohoch sich dasselbe erstrecken möchte, ein Gegenvermächtnis nach gemeinen und land-üblichen Rechten beneben zweihundert Gulden zu einer Behausung auf sein Lehen-gut GeHofen inhalts derer zwischen ihnen beiderseits unterm dato Sonntagsnach dem tldvsnt im eintausend fünfhundert vier und neunzigestenJahren aufgerichteten Ehestiftnnge versichert und verschrieben, mit fleißigerBitte, daß ich als itziger Zeit kurf. Oberanfseher (der Grafschaft Mansfeld) hier-über meinen Amts-Konsens, Ratifikation und Verwillignng geben wollte.

Wann ich dann solch des von Eberstein's rechtmäßiges Suchen angesehen,als habe ich gedachter seiner Hausfrauen Elisabethen geborne Stammerinsolch Leibgeding an und uf bemeldten seinen zu GeHofen in der GrafschaftMansfeld gelegenen Lehengütern bekannt und verschrieben, Bekenne und ver-schreibe im Namen und anstatt höchstgedachts meines gnädigen Herrn ihr dasselbeamtshalber hiermit und in Kraft dieses Briefes dergestalt und also: Begebe sich's,daß nach dem Willen.des.Allmächtigen gedachter Heiirrich von Eberstein vorseiner Hausfrauen Elisabethen mit Tode abgehen würde, also dann undnicht eher, sollen die jährlichen Zinse davon, so ihr vermöge obberührter Ehestif-