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tung und derer darinnen angedeutete Fälle leibgedingsweise verordnet(doch höher nicht, als sich ihr Einbringen erstrecket) aus mehrgemeldtes desvon Eberstein Lehengütern, desgleichen auch eine Behausung vor200 fl-, oder aber statt derselben jährlichen 10 fl, auf ihr Lebelang, jedoch nachihrem Wohlgefallen, gegeben und eingeräumet werden. Und soll sich mehrgedachtFrau Elisabeth in solchem Leibgedinge also halten und gebrauchen, wie Leib-gedings Altherkommen und Gewohnheit ist, von einem und männiglichen daranunverhindert, doch höchstgedachtem meinem gnädigsten Herrn an Regalien, Terri-torio, Oberlehnschaft und andern hohen fürstlichen Rechten und Gewohnheiten,auch den Wohlgebornen und Edlen Herrn Grafen zu Mansfeld, Edlen Herrn zuHeldrungen, meinen gnädigen Herren, an Lehen, Ritterdiensten, desgleichen einemund sonsten männiglichem, so ältere Verpfändung und Gerechtigkeit mit meinemoder meiner Vorfahren Konsens, Gunst oder Hülfe, auch sonsten daran erlangthaben, an ihren Rechten und Priorität unnachteilig, treulich und sonder Gefährde.Zu Urkund habe ich dies mit meinem angebornen jetzo gebrauchenden Amtssiegelwissentlich befestiget und mich darneben mit eigenen Händen unterschrieben. Ge-schehen und geben Mittwochs nach Palmarum den 19. Nartü Ho. 1600.
Aus dem Konsensbuche des k. Amtsgerichts zu Sangerhausen (Fol. 142) aus-gezogen und mir gütigst mitgeteilt durch Herrn Oberlehrer Clemens Menzel inSangcrhausen, welchem ich auch die Nachrichten über Wilhelm Ernst's v. E.Gut in Reinsdorf verdanke.
Heinrich's v. E. ältester Bruder Hans v. Eberstein auf GeHofen hattezur Gemahlin Katharina v. Stammer (s. v. E., Gesch. 690). Man hieltbisher diese Katharina für die Tochter Heinrich's v. Stammer aufBallenstedt und der Anna v. Hoym. Durch den Herrn GeheimenArchivrath G. Adelbert v. Mülverstedt zu Magdeburg ist mir jedochgütigst mitgeteilt worden, daß die Ehefrauen der Gebrüder Hans undHeinrich v. Eberstein Schwestern, und zwar Töchter Christoph's v. Stammerauf Helfta waren. In einem Briefe des Hrn. Geh. Raths an mich heißt es:„Dagegen finde ich mit größter Bestimmtheit aufgezeichnet die Notiz rc.Christoph v. St. auf Helfta und Anna (Eltern) von bi. bi. v. St., Gem.Hansens v. Eberstein auf GeHofen 1568, als damals mit ihr schon vermählt,fund vonj bi. bi. v. St., Gem. Dietrich's v. Wolfframsdorff, Hauptmannszu Leimbach :c. Ob obiger Christoph v. St. derselbe ist w., dessen Witwe sichnachher mit Werner v. Lützelburg verehlichte, kann ich augenblicklich nicht ent-scheiden. In der Beckmann'schen Stammtafel der v. Stammer steht :c. Heinrichv. St. mit seiner Gemahlin Anna v. Hoym, der zu derselben Zeit, wie obigerChristoph lebte, auch stimmt der Name der Ehefrauen beider überein und end-lich war Heinrich in mansfeldischen Diensten (Hauptmann zu Schraplau undSeeburg), was auch sehr gut mit der Eberstein'schen Vermählung paßt :c. Jeweniger ich Anlaß habe, die Richtigkeit meiner Aufzeichnung zu bezweifeln, destoeher möchte ich geneigt sein, an ein Versehn bei Beckmann bezüglich des Tauf-namens des ersten Heinrich zu glauben. Ein Vetter Heinrich's des Altern warder Oberst Christoph v. St., mit Elisabeth v. Bortfeld verehelicht. Dastimmt also nicht der Taufname der Frau. Auch hatte nach Beckmann Heinrichd. Ältere einen Bruder Christoph, von dem nicht angemerkt ist, ob er sich ver-ehlicht hat. Fest steht durch Lehnbücher
dl. lll. v. Stammcr auf Hoym.
Cchrylopy Arnd üi lll., j vor 1572.
auf Hoym 1572. 1572. Heinrich. Arno.