Folge enthält nicht allein eine Menge interessanter Beilagen, sondern im Haupttextdas für mich noch wichtigere Material für die Lokalgeschichte von Morungenu. Zugehör, weil es sich mit meinen Forschungen berührt. Dies gibt mir diezc. Veranlassung, einige andere Beiträge, die ich teils in den Stolbergischen,als anderen Archiven gesammelt zc. in der Anlage Ihnen mitzuteilen zc. Inder Hoffnung, daß Euer Hoch- u, Wohlgeb. dies freundlich aufnehmen wollen,füge ich nur noch bei, daß ich überhaupt für die Lokalgeschichte der ThüringischenUmgegend, soweit sie Stolbergische Verhältnisse betrifft, ziemlich umfangreicheStudien und Sammlungen gemacht habe zc.
1) Ulrich Graf von Hohnstein zu Kelbra verkauft an Landgraf Bal-thasar von Thüringen seinen vierten Teil an Schloß Morungen und mehrereLehnschaften. Oat. Morungen 1333 lDresdener Archiv).
2) Graf Volrad und Gebhard von Mansfeld geloben einen Burgfriedendes Schlosses Morungen an Graf Bothe zu Stolberg. Der Burgfriedensoll Mansfeld schirmen. 1439 (Stolberg. Archiv).
3) Bote Graf zu Stalberg und Günther Graf zu Mansfeld teilendie Burg zu Morungen mit Menren, Dinsten, als das die Basels und Zed-dels aus weisen, die Gerichte und Bergwerg. Ungeteilt bleibt der Acker. FolgenBestimmungen wegen der Hütte zu Lynungen. 1452 (Magdeburg. Archiv).
4) Graf Heinrich zu Stolberg vermacht in seinem Testament seinerTochter kii. bl. seinen Teil an Moringhen. 1461 (Wernigeroder Archiv).
5) Kaiser Friedrich III. weist Graf Heinrich zu Stolberg und Güntherzc. Grafen zu Mansfeld wegen des Lehns des Schlosses Moringen mit Zu-gehör an Sachsen und erläßt sie ihrer Pflichten. 1467 (Dresdener Archiv).
6) Kursürst Ernst zu Sachsen schreibt an Gebhard zc. Grafen zuMansfeld und schlägt das Suchen um Erlaß der vermöge kaiserlicher Anwei-sung von ihnen bei Kursachsen zu nehmenden Belehnnng über die Bergwerke unddas halbe Schloß Morigen ab. 1477 (Dresden. Arch ).
7) Inserat zu einem Befehl (sächs. Seite! an wegen zu erlassen-der Ausfertigungen in Betreff des den Grafen von Stolberg und Mans-feld gemeinschaftlich gehörigen Schloß Morungen und der den Grafen vonMansfeld allein zuständigen Werke La. 1481 (Dresd. Arch.).
Die Grafen von Mansfeld scheinen darauf deshalb vor dem Kaiser verhandeltzu haben.
8) Schloß Morungen wird von Stolbergischer Seite an HansWeissenberg (amtsweise) überantwortet. 1492 (Stolberg. Arch).
9) Heinrich der Ältere und Söhne Grafen zu Stalberg einigen sichmit den jungen Grafen von Mansfeld über den Verkauf ihres Anteils an Mo-rungen für 4600 fl. vorbehaltlich der Vereinigung über die Grenze und einigeZahlungsbedingungen. 1495 (Magdeb. Arch.).
10) Heinrich der Ältere und Söhne Grafen zu Stalberg verkaufen anGünther zc. Grafen zu Mansfeld ihren halben Teil an Moringen, woranMansfeld der Vorkauf zustehe für 4000 fl., ihren halben Teil an der Burgmit dem Dorfe darunter, mit dem Flecke Lynungen und den Dörfern Rota,Hörle, Horlehagen mit allen wüsten Dorfstätten, mit allen Forsten und Zu-gehör, behalten sich nur eine Stellestat zur hohen Jagd von Questenberg ausvor. 1496 (Magdeb. Arch.).
Bemerkungen zu den urkundlichen Beiträgen.
ack 1) Dies scheint den übrigen Nachrichten über den Besitz von Morungenzu widersprechen, gleichwohl erscheint es urkundlich beglaubigt, stimmt auch mitden Nachrichten über die Grafen von Hohnstein-Kelbra, welche um dieseZeit anfingen, ihre ganzen Besitzungen am Harz zu veräußern. Auch ist dabei