nicht zu übersehen, daß das, was uns bekannt ist, doch immer nur ein fragmen-tarisches Wissen ist und so manche Nachricht noch im Verborgenen schlummertund manche andere verloren sein mag.
ack Z) Hier ist die erste bekannte Nachricht von Stolbergischen Rechtenan Mornngen; es ist mir mit Rücksicht auf den abgeschlossenen Burgfrieden auchwahrscheinlich, daß die Grafen zu Stolberg erst kurz vorher in den Besitzvon Mornngen gekommen waren, denn solche Verträge wurden gewöhnlich baldnach Entstehung eines gemeinschaftlichen Besitzes abgeschlossen, wie auch wohlnöthig war. Ich vermuthe, daß der Kaufpreis wie der Verkaufspreis etwa4000 fl. betrug.
ack 3) Die Urkunde ist mir leider nicht vollständig bekannt,ack 5) Diese Urkunde erscheint als Ergänzung derjenigen von 1466 desKaisers (vgl. meine Nachtr., 3- Folge. S. S).
all 7 n. 8) Diese beiden Urkunden zeigen, daß die Grafen zu Stolbergauch noch nach 1430 in vollem Besitz ihres Anteils an Mornngen waren, undbeweisen dies auch die Stolbergischen Renten Rechnungen aus der ersten Hälfteder Neunziger Jahre, worin es immer noch als Eigenthum betrachtet wird. Ichglaube demnach, daß der Stolbergische Anteil von 1439 bis 1496 keine we-sentliche Veränderung erfahren hat, und dürfte die Teilung von 1452 (bir. 3)nur eine lokale Teilung der Burg und hinsichts der Dienste und dergleichen ge-wesen sein, wundern muß es uns, daß der Acker nicht ebenfalls geteilt wurde,denn er mußte doch jedenfalls getrennt bewirthschaftet werden.
ack 9 u. 10) Diese beiden Urkunden bestätigen aufs Deutlichste, daß bis 1496der ganze Stolbergische Anteil noch in den Händen der Grafen war, es mußüberhaupt nach meinem Dafürhalten angenommen werden, daß das Haus Stol-berg während seines Besitzes ganz in demselben Verhältnis wie Mansfeldstand, wie ja auch alle gemeinschaftliche Lehnsurkunden beide Häuser gleichmäßigberühren, wie sie gemeinschaftliche Verordnungen erließen w. Dergleichen Gemein-schaften der Besitzungen sind zu jener Zeit auch gar nichts Ungewöhnliches. Umbeim Haus Stolberg stehen zu bleiben, so übernahm dasselbe das Amt Kelbranur mit Schwarzburg zusammen, das Amt Heringen ebenfalls mit Schwarz-burg, und im Anfang noch mit drei anderen Herren w. Auch Harzigerodeund Günthersberg im Harz waren zeitweis im Gemeinschaftsbesitz vonSchwarzburg und Stolberg.
Schon vorher, am 6. Jan. 1879, schrieb mir Gras Botho:
„Als ich vor etwa 14 Jahren anfing, daran (nämlich an der Geschichteseines hochgräfl. Hauses) zu schreiben, hatte ich noch keine Ahnung, welcherReichthum an Material sich noch mit der Zeit ergeben würde und obgleichich meinem Plane treu geblieben bin, nur die mittlere Geschichte mit Ausschlußder ältesten und der späteren, d. h. also etwa von 1210 bis 1510 in Arbeitzu nehmen, so bin ich noch nicht einmal mit dem Hauptwerk der Familien-geschichte ganz zu Ende gekommen, während ich nicht ohne eine Geschichte derBesitzungen, und was damit zusammenhängt, abkommen kann :c. Um jedochwenigstens meinen guten Willen zu beweisen, beehre ich mich hierbei, einenStammbaum unseres Hauses zu übersenden, wie ihn meine Studien er-geben haben, der aber eigentlich doch nicht ganz abgeschlossen ist, da in denälteren Zeiten der Name Heinrich so häufig vorkommt, so daß es sehr schwer ist,sie genau zu trennen w.; ich erwarte aber mit Ungeduld noch Nachrichten von Pro-fessor Laaken in Würzburg, da sehr viele Glieder meines Hauses Domherrenin Würzburg gewesen und sich daraus manches genauer wird feststellen lassen.Ich bitte daher die Zahlen nur als vorläufig zu betrachten."