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Noch ist es unmöglich zu wissen, wie die Sach :c. ausgehen dörfte w. DasBüringische Original-Testament ist auf hiesiger Kammergerichrs:c. Leserei noch ingutem Verwahr. ?, 3. Meine Adresse ist: n Nr Nr. Oiste: Agsnt ä In Lbainbrslmpsriats n IVsklar.
8. Aug. 1749. Ob ich nun wohl stark darauf gedrungen, daß das pro-ducierte Büringische Testament der Urtel vom 31. Naji a. p. zufolg nunmehrosx okllsio pro rseognito gehalten und sodann mir zurückgegeben werde, so istdoch denen Gegenteilen noch ein tsruünus bis nach denen Hundstagsferien darzuangesetzet worden w. ?. L. Unterdessen ist gestern bei Hrn. von IZuttlar Ew.Hochw. Gesundheit getrunken worden.
4. Ml. 1749 Und da der vorige erwählte diesseitige Hävooatus voreiniger Zeit verstorben, so werde nunmehro auf einen andern bedacht sein.
39. Januar 1759 welchergestalten :c. den Lroksssorsln Iuris
Hrn. Koch zu Gießen praevia kaota instruotions zu dem neuen Advokaten ange-nommen w. Sollte der fürstl. oranische Anwalt Hr. vr. Zwirlein etwasweiteres hierauf verhandlen w., so werde :c. meine msssurss darnach nehmen.
23- Mai 1759. Ew. Hochw. letzteres vom 23. slapsi ist mir wohl worden.Ich ohnverhalte darauf gehorsamst, daß nicht des Herrn Prinzen von OranienHoheit den sub lits seienden Zehenten, sondern die Gülch. Erben, benannt!.Frau Wittib Wahlin, besitzen Mithin haben es Em. Hochw. mit :c. Hrn.Prinzen Hoheit anderster nicht zu thun, als daß er die Sach oorarn ouria ksuckaliauszumachen begehret, welches aber in diesseitigen prockuotis hinlängl. rskutieretworden.
21. Juni 1752. Ew. Hochw. kann hierdurch w. nicht verhalten, welcherge-stalten vermög von Hrn. Urs. Zwirlein aä protosollum juckioials beschehenenAnzeige die Frau Wittib Wahlin dahier den Zehenten zu Löhnberg cumappsrtinsntüs an die Oranien-Nassauische Vormundschaft!. Regierung zuDillenburg bei zu End gelofenen Reluitions-Jahren vor Itfloa fl. und 100 Du-katen-Schllsselgelder, sodann ohngefähr 300 fl. Meliorationskosten hinwiederumverlassen, und letztere solchen eingelöset hat. Ob nun wohl dadurch dieVormundschaft!. Regierung zu Dillenburg rations des vorher so äußerstbetriebenen pst. fori einigen Vorteil zu erhalten getrachtet haben mag, so kanndoch nicht absehen, wie solcher dadurch erhalten worden :c. So folglich der jen-seitige Endzweck hierunter fehlschlagen dörfte, dahero dann auch die Sache zueinem endlichen Schluß betreiben und mir alle Mühe zu Erhaltung der Endurtelgeben werde, welche bishero dadurch einzig und allein behindert worden, weilender Herr Assessor von Schwarzenfels, welcher in dieser Sache vstsrsnsgewesen, vor einiger Zeit verstorben und also die neue Vistribution einigen Auf-enthalt gegeben.
Am 14. Sept. 1752 meldet der dam. Imp. ?raet. I. H. Lange, daßder Hofrath Oial? den 11. Aug. 1752 nach kurz ausgestandener Krankheitdieses Zeitliche gesegnet habe.
Jntercessionales Sr. Königl. Majestät Friedrich's des Großenbei dem Kaiserl. und Reichskammergericht zu Wetzlar
in Sachen Köerstein eoutiu Hnkchen'sche Krven.
Ich habe Euch die in Eurem Schreiben vom 3. dieses gebcthene Intsrosssionulssan den Cammer-Richter zu Wetzlar wegen Beschleunigung Eures dort habendenvroossses gautz gerne aooorcliret, und dem ksnsrsl Huckitoriat bereits befohlen»,
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