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Folge 4 (1883)
Entstehung
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selben haben denen Gülichschen Erben den Zehenten zu Löhnbergabgekauft, mithin werden Sie Deroselben Eigenthnms- oder Pfandrecht an-erkannt haben, und wird hiervon zu Dillenburg die beste Nachricht zu er-halten sein/'

Hierauf wandte sich der Lient. v, E, an den Licentiaten Dietz zuWetzlar. Dieser gab am 1. Dec, 1743 zur Antwort: ..Auf Ew. Hochw.Hochgeehrtes diene, wie ich zwar die Droeuratur in Dero vorhabenden Sachezu übernehmen keinen Anstand habe, und daraus, wann eine Sache gut ist,es gehe dieselbe gegen wen sie wolle, nichts mache. Die ^ckvacm-tur aber muß wohl äopreaieren w Ich habe daher Ew. Hochw. w. desKais. Kammergerichts-^.civc»cmtum, Rath und Dr. Dokus vorschlagen wollen."

Professor Wiederholdt setzte die Klagschrift auf und überschickte die-selbe dem Karl v. E. mit folgendem Schreiben c>. ä. Wetzlar 3. Dec.

Hochwohlgeb. w. Lieutenant! Weilen Versprechen Schuld macht, so habegleich nach meiner Anherokunft :c. mich an die bekannte Sache gemacht und w.es dahin gebracht, daß hier Alles zu übersenden die Ehre habe. In dem Dss-ponso wird alles an zutreffen sein, so nöthig und dienlich ist, um Ew. Hochw.gerichtsame Klage zu machen und zugleich anzuweisen, auf was vor einen Grunddieselbe in Verfolg gebahnet werden müssen, und das Koncept der zu übergeben-den Klageschrift wird so eingerichtet fein, daß an gutem Verfolg nicht zweifele.Die Beklagten habe auf dem hierbeigehenden Zettelchen benannt w., einsaber bitte mir noch aus, nämlich daß mein Name bei der Sache beiallen und jedem, er sei auch wer er wolle, gänzlich menagiertwerde :c., als auch das Koncept der Klagschrift niemandem von hier sehen zulassen, weilen die Hand bekannt ist, folglich bei näherem Forschen ich entdecktwerden könnte, und wann es Ew. Hochw. Hrn. Doktor D. geben, so muß eserst in Dillenburg abgeschrieben werden."

Zettelchen. Donbrs. weil, des Dom 4s.llg.nn Dlrioli von Dülobsn nachge-lassene Erben, die verwit. Dr. K7s1i1in und Dnlioliin, wie auch dieGnlchcnische Enkelin Dvs Rösing, zu Nordhausen, sodann den Dr. ^wirlsinals Dsssiormriuna der Gülichischen Wittib.

Den Tag darauf, am 4. Dec., schrieb Prof. Wiederholdt demLieut. v. E.:

Das am 2. bujus an mich zu erlassen Beliebte habe gestern richtig er-halten :c. Belieben Ew. Hochw. das Koncept von der Klageschrift, wie auchdas Desponsuni nebst denen zu jener gehörigen Beilagen, nur an Hrn Dr. Dist?zu schicken w. Herr Dr. Dsbus wird schon im stand sein, die Sache wohl zuführen, zumalen das Dssponscnn mit überflüssig Deutlichkeiten dem Advokatenan die Hand giebt, was er zu beobachten hat. Ew. Hochw. können dieses Dss-ponsuin zeigen, wem Sie wollen, inmaßen ich nicht zweifele, es wird allenthalbenSatisfaktion thnn."

Am 6. Dec. 1743 stellte das kaiserl. Reichspostamt zu Dillenburg folgen-den Schein aus:

Ein Brief ü Nons. Dies: ä Weilar mit ^.otsn beschw. ist mir von JhroGnaden Herrn Duron von Dborstein allhier auf hiesiges Postamt richtiggeliefert worden."

Am 22. Dec 1743 ersucht Hr. Dietz den Lieutenant v. E.,ankommendegedruckte Bollmacht belieben Sie auch mit dem ganzen Vornamen (Johann

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