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bei ausbedungen, daß der Prinz 4 Jahr nach einander, nämlich 1738, 39,49 und 41 jedesmal in der Frankfurter Ostennesse 4900 fl. zahlen, dieGülchen'schen Erben aber pro rata der unabgelegten 16999 fl in dem Be-sitz und Genuß von allen eedierten Gütern zc, bis zu ihrer völligen Befriedi-gung verbleiben sollten Die Erben waren zwei Töchter des Or. Joh,Ulrich v, Gülchen: u) Sophie Rosine v, Milchen, Venn, mit dem Or, für,Christian Hartmann v. Milchen, und k) Susanne Dorothee v. Milchen,verwitwete Wahlin und o) seine Enkelin Euphrosine Böttcher, Letzterewar das einzige Kind des k, pr Amtsrath Zacharias Böttcher, der mit desvor 1738 ß Or. v, Gülchen dritter Tochter Anna Katharina v Milchenverheirathet gewesen war.
Im Jahre 1742 hatte der Prinz aber nur erst die 199 Lpsoiss Dukatenund 8990 fl, Kaufgeld abgezahlt, und es waren deshalb die vorgenanntenGülchen'schen Erben noch immer in gemeinschaftlichem Besitze und Genüsseder einen Hälfte des Burghofs-Zehnten geblieben. Zur Aufhebung der denInteressenten sehr beschwerlich fallenden Gemeinschaft ließ der Prinz vonOranien-Nassan die Witwe Susanna Dorothea Wahlin geb, v Gülchengegen Zurückzahlung des von den Gülchen'schen Erben empfangenen Geldesam 1, Mai 1742 in seine Rechte treten. Die Wahlin erwarb den Löhn-berger Burghof und Zehnten mit allen dazu gehörigen Befreiungen, Rechtenund Zubehörungen, „wie solches zc. an zc. weiland Uootori Johann Ulrichvon Gülchen vorhin übertrageil worden." Und damit die Käuferin essp,Lsssionarin in allem vollkommen sicher sein möge, so versprach der Prinzihr alle in Rechten erforderliche Aviation und sie desfalls allenthalben zuschützen und zu vertreten.
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Henrich Karl Friso, Prinz vonOrange, Fürst zu Nassau zc,, Markgraf zu der Vesr und Bilfingen, Herr undBaron zu Breda zc, zc Erbburggraf von Antwerpen zc,, Erb-Marschall von Holland,Statthalter, Oapitains und Allmiralgensral des Herzogthums (luelilörn zc Ur-kunden und bekennen hiermit, wasmaßen Wir im Jahr 1738 von denen nachgelassenen Erben weil, Johann Ulrich von Gülchen, des kaiserl. und Reichs-kammer-Gerichts gewesenen llUvooati und Urcwuratoris, Christian Hartmannvon Gülchen, der Rechten 9 ootor, auch wohlbesagten Kammergerichts-Advokatenund Prokuratoren in Ehevogts Namen seiner Ehefrauen Sophien Rosinengeborner von Gülchen, dann Frauen Susannen Dorothcen, vcrwittibterWahlin geb, von Gülchen, wie auch Zacharias Böttcher, als Ouratarslogitimo seines mit Annen Katharinen,, als der dritten Tochter eingangserwähnten Uootoris Johann Ulrich von Gülchen, erzielten Kindes Euphrosinenden zu Löhnberg belegenen, von aller Beschwernis ganz befreiten adeligenBurghof und Zehenten, welchen dieselben bis dahin antiebrsticzs in Versatzgehabt, aber nicht länger in Loinmuniono besitzen wollen, samt allem darzngehörigen Recht und Gerechtigkeit vor und um sechzehentansend Guldenrhein,, wie auch hundert Lpsoies Dukaten wegen darinnen verwandterMeliorationen dergestalten an Uns ausgelöset, daß vier Jahr nach einander,nämlich 173S, 1739, 1740, 1741 jedesmal in der Frankfnrter Ostermeßviertausend Gulden abgeführet und mit denen 100 Lpsaies Dukaten, wieauch dem ersten Termin von 4000 fl. in der Ostermesse 1733 der Anfang ge-