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Folge 4 (1883)
Entstehung
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meister Karl Vvn Eberstein Unseren Zehentcn, frciadeligc Burg nnd Ange-hörende Pertinentien nnd Gerechtigkeiten zu Löhnberg gegen Erlegung 16/m. fl.also nnd dergestalt überlassen haben, daß er denselben seines besten Nutzens niestenund gebrauchen möge; behalten Uns aber dabei bevor, denselben gegen Erlegung

gedachter Summe der I6/m. fl wieder einzulösen, auch zum vierten Teil

gedachter Summe a(uf) 4000 fl. nach und nach wieder abzulegen und dieNutzung davon nach solcher Proportion wieder einzuziehen. Und weil gedacht.<Unser) Ober-Jägermeister mit dieser (Summe) der 1600g fl. ohne anderer(Kre)ditoren Hilf und Zuschießen nicht .... kommen möchte, so erlauben(Wir) ihmc, daß er dieselbe Summe, und was zu Befriedigung der daraufhaftenden Kreditoren nöthig, nach seiner besten Gelegenheit negoziieren möge,wollen auch ihn und seinen Kreditor, der ihme darzu behülf- und förderlich seinwird, also versichern und gemeldten Unfern Zehenten zur Versicherung unterUnserer fürstl. Hand und Siegel samt dem Konsens, der darzn gehörig, verschaffen,damit derselbe darunter nicht die allergeringste Gefahr haben solle.

Wir setzen auch denselben hiermit in gedachten Zehenten bei Erlegung dervom vr. von Gülchen darauf geschossenen Gelder hiermit in den Besitz des-selben ein und befehlen Unserm bisherigen Pachter, dem von Eberstein allesund jedes nach Verflust seiner Pachtjahre abzutreten und folgen zu lassen, alsob Wir selbst ihm aufgekündigt und diesen Zehnten wieder zu Uns'genommenhätten, welchen nunmehro Unser Ober-Jägermeister von Eberstein in UnsermNamen bis zur Wiederablage besitzen, nutzen und behalten solle. UrkundlichUnsers hierbei gedruckten Jnsiegels und eigenhändiger Unterschrift, so gegebenDillenburg :c.

Nach einer sehr schadhaften Abschrift.

Der Ober-Jägermeister v. Eberstein, der sichanheischig gemacht, durchWiederbezahlung des Kaufschillings, welches den 4. Juli 1720 geschehensollte, erwähnten Zehnten wieder an sich zu bringen, worauf Hr. vr. v. Gülchensich auch erklärt, von dem Kaufe abzustehen", konnte aber zu dem von ihmselbst angesetzten Termine die Kaufgelder nicht beschaffen. Erst am 30. Juli1720 war es ihm möglich, dem vr. v. Gülchen die von diesem wegendes Löhnberger Zehnten vorgeschossenen 3595 Gulden 30 Kreuzer zurück-zugeben -

Ich zu End Unterschriebener bekenne hiemit, daß von dem hochfürstl.Nassau-Dillenburg. Ober-Jägermeister llit. Hrn. von Eberstein drei-tausend fünfhundert neunzig fünf Gulden dreißig Kreuzer, so auf und wegen desLöhnberger Zehenten vorgeschossen gehabt, wohl und richtig empfangen, worüberdemselben hiemit bestermaßen quittiere, zugleich auch mein gehabtes Recht undUosssssion demselben resignieret und überlassen. Urkundl. meiner eigenen Hand-unterschrift und Petschaft. Geben Wetzlar, den 30. Julij 1720.

(v. 8.) Joh. Itlr. v. Gülchen Dr.

Am 2. Nov. 1720 verpachtete der Ober-Jägermeister v. Ebersteinden freien Burgzehnten zu Löhnberg nebst Zubehör von Weihnachten 1720an ans 6 Jahre an Joh. Peter Selmling für 500 Thlr. jährlich.

Zu wissen feie hiermit, denen es zu wissen Vonnöthen, demnach zwischen demhochwohlgebornen Herrn, Herrn Karl v on Eb er stci n, hochfürstl. nassau-dillen-burg. wohlbestalltem Ober-Jägermeister, Erbherrn auf GeHofen, Neu-haus und Paßbruch, auch Mitinhabern der beiden gräfl. mansfeldschen ÄmterLeinuugen nnd Morungen, Burgsassen zu Lömberg, Herr des freiadeligen