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Folge 4 (1883)
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dahin, daß mein gnädigster Herr sich resolvierte, mir es auf Wachen heim undKniest ä tt'schen Fuß zum Erb lehn zu lassen, worüber auch der Lehnbrief biszur Ausfertigung fertig und von fürstlicher Regierung approbieret war. Alsaber Jhro Dchl. Prinz Christian mir den Konsens versagen wollen, sohielte bei Lsrsnissimo an, mir dann die Gnade zu thun und das Geld als die16500 fl., so der Hr von Ziegesar darvor geben wollen, nach Abzug 500 fl.zum Hospital und nicht aus Lieb vor Sie auszahlen zu lassen, so wollte ichIhnen den Zehenten nebst gnädigster Cession, um mir die Last mitleichter zu machen, zurückgeben, wie dann auch rcsolvieret wurde. Nun hat meingnädgst. Herr wieder mit Sie (Ihnen) kontrahieret. Wie kann dann der Ziege-sar'sehe Kontrakt, so ja mit diesem keine Kommunikation hat und nicht begreiflichist, das Fundament Ihres oder meines Kontrakts sein? denn selbigen weiternicht, als auf die Gelosumme gedacht worden, auch sonsten die Eichen mithättengenommen werden müssen. Und dann wäre auch die Frage, ob die 1000 Thlr.,wovon Sie schreiben von der Kaufsumma der Eichen oder Lömberg ge-nommen worden und ob mein sel. Schwager die gegen den Hrn. vonZiegesar, welcher ihm auf die Art baarer Auszahlung zu 18000 fl. alle seineLast abgenommen, gehabte gute Intention auch einem andern genießen zu lassen,eben schuldig gewesen, und also Ihre Meinung ganz verwerflich und nichts ist.

Zudem bewundere mich nicht wenig, wie Sie mögen sich etwan über dieviele Milde und Gnade, so mein gnädgst. Herr meinem sel. Schwager, derihm gewiß viele und ehrliche Dienste, so vielleicht andere nicht thun werden, nochfähig zu thun sein, von Kindheit an ausgerichtet, in Überlassung und 6 jährigerBenutzung auch einer aparten Gnad en - Koncession, den Kauf höher zutreiben, als er Pacht gebe und auswürfe, gethan, da Ihnen doch ja nichts darinabgangen, so zu sagen mangmeren, auch Hrn. Kammer-Rath Reichmannpersuadieren wollen, als ob Ihnen geschrieben, daß er meinem Herrn wegenIhrer Anweisungen hinterginge oder betröge, so Sie gewiß gar nicht aus meinemBrief werden schließen können, sondern daß ich Ihnen auf Ihre Klagen, weiler die Anweisungen wieder ändern wollte zu meines gnädgst. Herrn Respekt,daß nicht wüßte, wie man mit dessen hohen Hand so spielen oder dieselbe sogleichnach Gefallen ändern könnte, geantwortet deucht mir nicht bös zu sein.

Da Sie aber vermeinen, um 1000 fl. übersetzet zu sein, so kann ich nichtraisonabler thun als Sie (Ihnen) zu sagen, daß Ihnen das vorgeschosseneGeld innerhalb 4 Wochen nach Zurückgebung Ihres Kontrakts nebst einervisorstion oder gangbaren Interesse zu allem Dank wieder bezahlen und inIhren Kontrakt treten und meine Schuldleute selbst kontentieren will; zuwelchem Ende dann auch Jhro Durchl. bereits ein unterthänigstes Memorialübergeben. Im Übrigen aber von Herzen bin w.

Wegeneiniger damalen vorgekommener Bedenklichkeit" erbot sich Kartv. Eberftcin, der sich schriftlich vorbehalten hatte,in den mit gemeldtemv. Gillchen errichteten Kontrakt und alle angefügten OoruZitionos zu treten",den dem Or. v. Gülchen am 15. April 1720 antiallretieo überlassenen Löhn-berger Zehnten wieder zu übernehmen. Fürst Wilhelm gab auch am10. Juni 1720 seine Einwilligung dazu, daß sein Ober-JägermeistergedachtenZehenten zu sich nehme, wann vorher das bereits vom vootor von Gülchendarauf geschossene Geld ihme relunäierst und sodann in den völligen Kon-trakt und dabei stipulierten Oonäitionos eingetreten werde":

Von Gottes Gnaden Wir, Wilhelm Fürst zu Nassau :c., Urkunden unddekennen hiermit, daß Wir dem Besten und Edlen Unserem Ober-Jäger-