fürstl. Hauses; worauf per unanimiu resolviert worden, Jhro hochfürstl,Durchl, unterthänigst zu remonstrieren:
1) Daß alle Dero sowohl alte als neuacquirierte groß als kleine Güter inkraft des hochfürstl, Hauses so theuer beschwornen Erbverein von keinem derHerrn Agnaten gemindert, sondern vielmehr gemehrt durchaus aber nicht anFremde veralienieret werden sollen, Allermaßen solche nicht nur Liäcicommissa,sondern das pactum selbsten ein pactum rcals et in vim legis psrpstuac gesetztworden, gegenwärtig auch zu Wien in der Hadamarischen Sache, ja selbsten inder so Hochimportanten Oranischen Successions-Streitigkeit alles darauf gegründet,von dem Gegenteil aber alle vorherigen und jetzigen Loutiavsntioues gar genauobservieret und allegieret werden, dergestalten, daß gar sehr zu besorgen, dieseErbverein, die doch die Grundsäule des hochfürstl, Hauses Wohlstand undderen Erhaltung sein soll, in Zukunft unter die Bank gestecket und dadurch allesunter einander gehen möchte, woran unseres geringen Orts wir sowenig Schuldtragen, als Jhro hochfürstl, Dchl. deren teilhaftig wissen wollten,
2) Eben dieses hat den hvchsel. Fürst Ludwig Henrich in seinem 1662errichteten und gleichfalls beschworenen Testament, so des hochfürstl, HausesNassau-Dillenburg Fundamental-Gesetz und Stütze dessen Wohlfahrt in xarticulariist und sich ebenfalls auf die Erbverein beziehet, bewogen, zu verordnen, wiedessen hiebet gehender Extrakt in mehrern ausweiset
Z) Wollten aber Jhro hochfürstl, Dchl, des so sehnt als heftigsten AnliegensDero Hrn. Ober-Stallmeisters bollo mocko sich abhelfen, so wäre unserunterthst, unmaßgeblicher Vorschlag, ihme offerieren zu lassen, daß er den Löhn-berger Zehnten Jhro Selbsten oder wer denselben namens Jhro höchst.Durchl, auf gewisse Jahre übernehmen wollte, abtreten möchte, dahingegen wolltenSie ihme alle darauf erweislich haftenden Schulden samt denen Meliorationen,wie recht und billig, vergüten und bezahlen lassen. Solchergestalt wäre der Hr,von Büring seiner Schulden Sorgen frei; das adlige Gut in den Eichenbliebe in seinen Händen, und obangeregte Lactu und llcstamsnta unverletzt.Würden sich auch schon anständige Leute finden, welche den Zehenten also ad-ministrierten, daß solcher Jhro hochfürstl, Dchl, oder Dero hfl. Haus in etlichenJahren frank und frei heimfallen könnte.
4) Soviel aber das Gut in den Eichen betr. Weiln solches nie beim hoch-fürstl. Haus gewesen, wenigstens dessenthalben kein Aufsehens geben wird, könnenJhro hfl, Dchl, mit Vorbehalt Ihres nähern Kaufrechts in die gesuchtefreie Pcralicnicrung konsentieren, dann solchergestalt und da etwa, wie die ge-meine Rede gehet, der Hr, Graf August von Wittenstein oder ein ander unan-ständiger Käufer dahinterstecken sollte, könnten Sie sich allezeit dessen wiederumabhelfen,
5) Wegen des vorhin gndgst. in soweit schon erteilten Konsens und Be-gebung des Löhnberger Zehenten, item wer den gesiegelten Brief darüberausgefertiget, bezichen wir uns auf unser hiebei gehendes Schreiben; finden aberzugleich darinnen in den nachfolgenden Worten: „jedoch mit Unsermgndgn.Konsens und Unserer lehnsherrl, Konfirmation zu veralienieren",daß Jhro Hochs. Dchl, ziemlichermaßen diesfalls prospiciert worden, gleich auchmit Vorbehalt des nähern Kaufs geschehen, dahero Sie in Ansehung derErbverein und uraltväterl, Testaments Dero christfürstl. Gewissen salvierethaben,
tkxtrakt Fürst Ludwig Henriche» hochsel. Testaments. Es sollauch der regierende Herr alles dasjenige, was an Land, Leuten und Gütern zu-geordnet, kraft gedachter Unserer Erbvereinigung auch nach Art und Eigen-