Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
18
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ritterfreien Burkzeh.enten cm meinen Hrn. Schwager, den hiesigen Ober-Stallmeister von Büring vor einigen Jahren mit allen Gerechtigkeiten, wiesolche auch Namen haben mögen, worunter auch die Kleine-Jagd, wie diealten und neuen Lehnbriefe darthun und viele von den alten Uuterthauen inLömberg eidl. beschwören und bezeugen können, verkauft. Ob nun wohl er solcheslas krast der alten und neuen Lehnbriefe bisher wegen seines wenigen Dortscinsnicht sonderlich exercieret, auch itzigem Pachter eben nicht befohlen, sein Recht derJagd in acht zu nehmen, wie er auch selbst sagen wird, so hat er, mein Schwager,von dem Pachter Hrn. Schwenck doch vernehmen müssen, daß den 15. Dec.ihm auf Befehl Hrn. Amtskeller Lllamerus von dem .im Amt Mehreuberg stehen-den Jäger und dessen Sohn, als er von der bei der Ni eders-Häuser Mühl ge-legenen eigen thümlichen zu dem ritterfreien Burghof gehörenden Wiese,die Flinte auf der Achsel hängen habend (weilen er als ein Bauer die Hack nichtauf den Buckel nehmen mögen) in der Straße zurückgekommen, die Flinte abge-nommen worden. Weilen er nun nicht aus der Intention, um in die Wildbahnzu gehen, ausgangen, sondern in der Straß geblieben, und fast eine Passionvon dem Hrn. Amtskeller gegen den Pachter Schwenck, jedoch zum Tort desHrn. Ober-Stallmeisters von Büring zu sein scheinet, maßen, da man ihmnicht, wie andern Passagiers, die Flinte auf der Straß, geschweige wie desPfarrs Söhnen in der Wildbahn rum zu tragen vergönnen wollen, ihn erst vorsolcher schimpflichen Exekution warnen lassen und nicht gleich ohn gefragt undgesagt so procedieren müssen, aus welchem dann oftermals viel Verdruß beidenen Herrschaften angesponnen werden kann.

Als hat Hr. von Büring, weilen er gar unpaß, mich gebeten, Em Hoch-wohlgeboreu nebst Versicherung seiner Ergebenheit dienstlich zu ersuchen, ihm, demPachter, weil er ja ganz unschuldig, seine Flinte wieder geben zu lassen Eshat zwar Hr. Schwenck bei Hrn. Amtskeller Llmmsrus schon seine Unschuldvorgestellt und gebeten, ihm die Flinte wieder zu geben, so hat er aber es, ohneden Pfandschilling zu geben, nicht thun wollen. Da nun dieses Ew. Hochwolchgeboren und nicht der Beamten Sachen sein, so habe, obwohl nicht dieEhre, dieselbe zu kennen, solches hierdurch verrichten und vernehmen sollen,ob die orckrs von Sie (Ihnen) so gegeben, und wie nur solches nicht ver-muthe anbei bitten wollen, sein, des Hrn. Ober-Stallmeisters, Gesuchstattfinden zu lassen; denn Ew. Hochwohlgeboren sowohl wie mir bekannt,daß dieser irwckus prooscksnäi ein wenig stark und in keinen Jagdrechten statthaben kann.

Nicht lange vor seinem am 15. Januar 1720 erfolgten Tode verkaufteder Ober-Stallmeister Baron von Büring" den freiadligen LöhnbergerZehnten mit allem Zubehör für 16500 Gulden, den fl. zu 30 alb., deu alb.zu 8 H gerechnet, und das freiadlige Rittergut zur Eiche im GrundBurbach für 15000 Gulden an den f. Nassau-usingischeu Hofmeister undKammer-Direktor Moritz Sigmund von Ziegesar und suchte zugleichum den erforderlichen fürstl. Konsens nach.

Auf des Fürsten Befehl wurde von seinen Rathen Dilthey, Tile-mann, Ihm und Pfau am 29. Dec. 1719 zu Dillenburgin Doli-beration gezogen, ob Jhro hochfürstl. Durchlaucht Dero Ober-StallmeisterHerrn von Büring den von ihm ausgebetenen Konsens zu ungehindert-und selbsteigen-, beliebiger Verkaufung des Löhnberger Zehnten undadeligen Guts in den Eichen erteilen können ohne Präjudiz Dero hoch