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Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
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mitgegangen, so hat ermeldter nassau-dillcnburgische Rath nicht nur mit ihnensich hinaus auf die zehentbaren Felder erhoben, selbige durchgangen, auf deneigenthümlichen Wiesen, als deren im Grund bei der Nieders-HäuserMühlen und ans deren im Hahlgarten, wie auch ans dem Stück Feld odereigenthüml, Acker auf dem Fellersborn, an die gemeine Straße stoßend,und auf dem am Mühlberg bei der Mühlen, so vor diesem ein Weinberggewesen ist, und denen dazu gehörigen daselbst befindlichen wilden Obstbäumen,item in dem a lt en Wein b erg vor der Pfann durch Ausgrabung etlicher Wasenden alten Besitz wieder genommen und erneuert, Sodann sich in das in demFlecken gelegene Wohnhans, neben meinem, des fürstl. nassau-diezischenKellers, stehend, begeben, daselbst wie auch der Scheuren und alten Stall imHofe durch Anslösch- und Wiederanmachung des Herdfcncrs, durch Ergreifungder Hohle im Schornstein, durch Hanung etlicher Späne und durch Zusichnehmnngder Schlüssel, Auf- und Wiederzuschließung, und hernach Überlieferung solcherSchlüssel an vorermeldten Johann Ludwig Kilo, als welchen hinfüro JhroDurch!., sein gndgstr. Herr, zu Ihrem Zehentheber anordnen w. würden, der dannauch damit zufrieden gewesen und ackinterim mit Hand und Mund treulich angelobt hat, die Posscssion ebenfalls wirklich und körperlich wieder ergriffen!

Ferner hat ermeldter w. Rath ihme, künftigen Zehenthebern, anbefohlen w.,daß er, wann Gott w. die Mast segnen würde, jedes Jahr, so lang er diesesAmt vor Jhro Durch!, bedienen würde w., darauf acht geben sollte, daß die diesemZehenten anhängige Gerechtigkeit, in spooie der doppelten Mästung vor den Zehent-herrn, wie auch der Gerechtigkeit des doppelten Brennholzes fleißig wahrnehmenund in summa darauf gute Acht geben sollte, damit dieser seiner gdgstn. Herr-schaft zuständige Zehente und alle andere ihme anklebende Gerechtigkeit alsohinfüro konservieret:c. werden möchten, wie solcher vormals von denen Grafenund Fürsten rsspsetive zu Nassau-Beilstein und Dillenburg, auch Hernachhervon denen von Wachenheim und ihrer Prosterität in Namen und von wegenhochbesagter Herrschaft genutzt und besessen worden.

So alles geschehen in obbemeldter Zeugen Gegenwart, auch in derosclbenBeiwesen acl protooollum.

Am 1. Juni 1714 gab Fürst Wilhelm den Zehnten und seine Güterzu Löhnberg seinem Ober-Stallmeister Johann Karl Friedrich vonBüringfür sich und seine Erben beiderlei Geschlechts und in Ermangelungderen seiner einigen Schwester ältesten Sohn, so im Leben sein wird", zuErblehen, und zwarin der Qualität und mit denen Conditionen (:dochdaß er die Donopische Prätension vergüte:), wie solche Lehnstücke die vonWachen heim vom Fürsten Ludwig Henrich zu Lehn erhalten hatten.

V. G- G. Wir Wilhelm F. z. N. w. bekennen hiermit :c. Demnach nachtödlm. Hintritt des w. Levin Moritz von Donop, gewesenen Obristlieute-nants, der Zehenten zu Löhnberg mit seinem Zugehör Uns und Unserm fürstl.Haus mit gewissen Konditionen, nämlich gegen die Erlegung achttausend vier-hundert Floren, zurückgefallen und Uns dann w. Unser Oberstallmeister w.Joh. Karl Friederich von Büring um Belehnung Unsers Haushofs Zehentenund Güter samt derselben Gerechtigkeit zu Löhnberg vor sich und seine Erbenbeiderlei Geschlechts, und in Ermanglung deren seiner einigen Schwesterältesten Sohn, so im Leben sein wird, w. angelangt, daß Wir ihm JohannKarl Friederich von Büring und allen seinen Erben männ- und weibl. Geschlechtsdemnach nachgesetzte Stücke in der Qualität und mit denen Konditionen (dochdaß er die Donopische Prätention vergüte), wie solche die von Wochenheim