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zum Kauf sein und ihnen niemand außer Uns und Unfern fürstl. Leibserbenvorgezogen werden. Sollten aber er oder seine Erben mit diesem Kapital etwaihren anderwärtigen bessern Nutzen zu schaffen vermögen und w dessen Ablagverlangen, so soll selbige ein halb Jahr nach geschehener Loskündigung von Uns :c.auf die Verfallzeit bewerkstelliget werden, oder in dessen Unterbleibung er undseine Erben an obiges ihr Versprechen, noch auch Wir ?c, an Unsers in An-sehung der Näherschaft des Kaufs oder Lehen nicht gehalten sein w. So ge-schehen Dillenburg, den 31. Oktobris 1707.
Nach Verlauf von etwa zwei Jahren starb der Oberstlieutenant v. Donop.Und da weder seine Brüder Ernst Christian und Simon Juliusv. Donop, noch seine Schwester Theodora Louise v. Donop wegen seinervielen Schulden seine Erben sein wollten, so fiel der Löhnberger Zehnt anden Fürsten Wilhelm zurück, der denselben nuch am 21. Februar 1710durch seinen Rath Noö Ihm wieder in Besitz nehmen ließ, nachdem er sichbereit erklärt hatte, den etwa 3 Jahr vorher aufgenommenen Pfandschillingan diejenigen Donop'schen Gläubiger zurückzuerstatten, welche durch richter-lichen Ausspruch zur Empfangnahme angewiesen werden würden.
Vier Jahre lang ließ Fürst Wilhelm seine Gerechtsame in Löhnbergdurch seinen Zehntheber, den Gerichtsschöppen Joh. Ludw. Kilo, wahr-nehmen, in welcher Zeit jedoch schlechter Nutzen erzielt worden und die Zinsennur aufgelaufen waren.
Extrakt Löhnberger Amts - Protokoll cko cknto Löhnberg, den 21. Fe-bruar 1710.
Erschiene der fürstl. Nassau-dillenburgische Rath Herr blas Illm, pro-ducierte von hochfürstl. nassau-diezischer Regierung ausgewirkten Befehl, daßihme bei Wieder-Einziehung des allhiesigen nassau-dilleuburg. Zehentenund alles desjenigen, was demselben anhängig, aller dazu nöthrge Vorschubund Beistand geleistet werden sollte. Dirowegen dann ich, der Kellner, zu-malen da auch hochgräfl. weilburgischer Seiten die nöthige Vorstellung vonihme geschehen und dagegen nichts opponieret worden, einige hiesige Gerichts-schöppen als mit Namen Johann Ludwig Kilo, Johann Philipß Rücker undLudwig Bock ihme als Bezeugen mitgegeben. In deren Gegenwart ermeldterfürstl. dillenburgischer Rath Ihme seine obhabende Kommission dahin eröffnet,daß nachdeme der Obristlient. von Donop dieses Zeitliche gesegnet, seinervielen hinterlassenen Schulden halben aber niemand der Seinigen dessen Erbesein wollte, und anderes zu Diez und Weilbnrg bei hochfürstlich und hoch-gräflichen Regierungen allschon vorgestellter Ursachen wegen dieser ihme gegen derLeihung einer gewissen Lumina Geldes jure airtiobrstiao überlassene.Zehentean :c. seinen zc. Fürsten w. völlig wieder anHeim gefallen und deswegen :c.Se Durchl. den auf diesen Zehenten vor etwa 3 Jahren aufgenommenen Pfand-schilling an diejenigen Donopischcn Ooäitores, welche Jhro nach abgethancmKonkurs - und Lraslations-Prozeß durch richterlichen Ausspruch angewiesen werdenwürden, hinwieder zu bezahlen parat und erbötig wären mit Vorbehalt Ihres eigenenVorzugsrechts wegen gewisser an besagte Donopische Verlassenschaft habende Prä-tensionen, — er im Namen seines w. Fürsten :c. diesen Zehenten und diejenigenFelder und Güter, davon selbiger gegeben werden mußte ausgehen und sonstenin allen dazu eigcnthümlich gehörigen Stücken die Possession wiederum erneuernund ergreifen sollte, mit Bitte dessen allen Zeugen zu sein. Als nun die abge-dachten Gerichtsmänner dessen also zufrieden gewesen und als erbetene Zeugen