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Folge 4 (1883)
Entstehung
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S, 227,

Am Wll'te der Oralen imd Mrstm zu Mssmi.

Der Zeheut zu Lölznderg.

Laut Lehnbriefs vvm 25 März 1629 gab des Fürsten Wilhelm znNassau Urgroßvater, Ludwig Henrich, Graf nachmals Fürst zu Nassau-Dillenburg, den Zehnten zu Löhnberg nebst Zubehör dem gräfl. nassauischenAmtmann zu Usingen Philip von Wachenheim zu Lehn,

Daßdas Haus, Hof und Güter zu Löhnberg mit ihren adeligen Frei-heiten, Rechten und Gerechtigkeiten, es sei an BeHolzung, Mästung, Fischerei,auch Klein-Wildbret zu jagen und zu schießen, wie die Schützen von Holz-hausen und ihre Vorfahren und andere Burgleut des Orts solches her-gebracht", ein altes katzenelenbogisches Mannlehen gewesen ist, solcheszeigt der Lehnbrief v. I. 1629 in verbisiund andere Burgleut", dadie Burglehen nichts anderes als Mannlehen gewesen sind.

Ans welche Weise dieses Mannlehen dem Lehnhcrrn eröffnet wordenoder heimgefallen sein mag, davon finde ich keine Nachricht. Daß aber Grafnachmals Fürst Ludwig Henrich zu Nassau dasselbe den vorgenanntenVasallen zu einem Erblehen gegen Empfang einer gewissen Geldsummegegeben hat, ist aus angeführtem Dokumente ersichtlich.

Daßder Zehcnt an Früchten, Wein, Heu, Flachs und anderen, wieHerkommen im Löhnbcrger Gebiet, ganz allein, und so fern dieselbe Zehent-Gerechtigkcit sich erstreckt, beneben zweien Weingärten und einem halbenGrabgarten" den besagten Schützen von Holz Hausen eigenthümlich zu-gehörig gewesen und des Grafen nachmals Fürsten Ludwig Henrich VaterGraf Georg zn Nassau dies alles von Johann Kuno Schützen vonHolzhausen erblich an sich ertauscht und dazu gekauft hat, solches sagtobangezogcner Lehnbrief ebenmäßig.

Nun ist die rechtliche Vermnthung, daß Graf Georg zn Nassau nichtsanderes als zum Fideikommiß gehörig gewesene Stammgüter für obigenZehnten werde gegeben haben, bei welcher Bewandtnis dann der eingetauschteZehnt von gleicher Natur und Eigenschaft zu halten wäre.

Auch dieser für Fideikommiß zu haltende Zehnt wurde von des GrafenGeorg Sohne Ludwig Henrich für Geld und zur Tilgung von Schuldenzn einem Erblehen hingegeben,

Durch Erbschaft fiel der Löhnberger Zehnt nebst Zubehör dem Schwie-gersohne Philipp's v. Wachenheim, dem herzogl, württemb. Ober-Stall-meister Levin von Kniestädt zu. Von diesem kaufte Fürst Wil-helm zu Nassau am 29, September 1767 den Zehnt für 8100 Gulden,Diese Kaufsumme lieh dem Fürsten Wilhelm der kurpfälz, OberstlieutenantLevin Moritz von Donop unter der Bedingung, Saß ihm der Zehnt als