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Hauptmann vchn Blankenstein um einen billigen Preis lassen, als auchin die Schatulle des Herzogs allsofort 400 fl. Meißnischer Währung er-legen wolle,
Unterdessen war von Wilhelm Ernst v, Eberstein folgendes Gesuchbeim Herzog eingegangen-/
Durchlauchtigster Herzog! Ew, hochfürstl. Durchlaucht seind meine unter-thänigsten Dienste in treuschuldigem Gehorsam lebenslang zuvorn. GnädigsterFürst und Herr! Ew Hochs, Durchl. kann in tiefster Unterthänigkeit nicht ver-halten, was maßen ich teils wegen Abführung schuldiger prasstanclorum meinesRitterguts zu Reinsdorf, sowohl an Ew, Hochf. Dchl, hfl. Kammer, alsauch zu denen Steuern, teils wegen Ausstattung meiner Töchter (Sophie Eli-sabeth v, Obschelwitz, Ottilie Margarethe v, Bila und Elisabeth Luciev. Helmolt, vergl. v. E-, Gesch, S, 1104) dergestalt mich genöthigt befinde,daß ich bei diesen itzigen geldklammen Zeiten mir auf keine andere Weise, alsmit Vcrkaufung abgedachten Guts zu Reinsdorf zu rathen noch zu helfen weiß.Wann mich dann unterthänigst erinnere, daß solche Alienation ohne Ew, hochf.Dchl, als meines gnädigsten Lehenherrn hochf. Konsens und Einwilligung nichtgeschehen darf oder mag, und nnn mit Dero Amtshauptmann Herrn Adolfvon Blankenstein zu Sachsenburgk ein Verkauf dieses, Guts in soweit micheingelassen, daß solches ihme besage der darüber aufgerichteten Punktation um undvor 4000 fl. bis auf Ew, hochf, Dchl, gnädigsten Konsens und Ratifikation über-lassen, so habe solches in tiefster Devotion hiermit unterthänigst zu eröffnen niastermangeln sollen, wobei dann an Dieselben mein unterthänigstes Bitten, Sie ge-ruhen gnädiglichst (in Betracht, daß gemeldtes Gut von kleiner Wichtigkeit undwie bekannt mit allen Stand onsrikms beschwert ist, auch Dero hochf. Interessedurch dessen Alienation im geringsten nicht lädiert wird, ich ingleichen von solcherKaufsumme solche Posten abführen will, die ohnedem aus dem Lehn müssen be-zahlt werden), mir den hochf. Konsens und hochf Gnade zu erteilen, gleichwienur solches zu Vermehrung Ew. hochf. Dchl, weltbekannten Llsmenos undMilde gereichet, als versehe mich gebotener gnädigster Deferierung und verharremit tiefstem, unterthänigsten Respekt Ew, hfl, Durchlaucht, meines gnädigstenFürsten und Herrn, unterthänigster, gehorsamster treuer Diener :c.
GeHoven, den 31. Januarii 1692- Will). Ernst n. Eherstein.
Infolge des fürstlichen Reskripts vom 1. März 1692 schrieb der Amts-hauptmann von Blankenstein an den Herzog:
Ew. hochf. Durchl, werden Sich annoch gnädigst zurückerinnern, wie vorweniger Zeit um gnädigste Einwilligung in Erkaufung des Eberstein'schenGuts zu Reinsdorf :c. angesuchet, auch mir darauf Ew. hfl. Dchl. sowohlSelbst bei meiner gehorsamen Aufwartung an Dero Beilager, als auch durchden Geh, Rath, den Herrn von Loß, mir solche :c, versprochen haben. Wienun damals vor diese hohe Gnade gehorsamsten Dank erstattet und festiglich ge-trauet, ich würde hinkünftig derselben also teilhaftig werden, maßen allsofort inso großer Hoffnung nach meiner AnHeimkunft den Kauf mit dem v, Eber steinangetreten, solchen mit Darbietung von 4050 fl Kaufgeldes geschloffen, auchdas Angeld an 50 fl, benebst 50 fl. Herdegeld und was mehreren erleget, alsomuß ich nunmehr durch Zuschrift erfahren, welchergestalt aus der GeheimenKanzlei an den v. Eberstein eine Resolution ergangen, kraft welcher er dieihm vormals augesonnenen 400 fl,, die er, wann ihm Freiheit verstattet würde,sein Gut zu Reinsdorf, welches doch als ein Lehngut mit der Zeit apsrt werdendürste, ungehindert zu verkaufen, erlegen sollte. Alldieweilen aber:c. ich durch