Einbringens und was diesem anhängig sein möchte habenden weiblichen Gerechtig.keit nnd Versicherung oum ouratoro sich beständig begeben, alles treulich, sonderArglist und Gefährde. Zu Urkunde dessen ist dieser Kauf zu Papiere gebracht, vondenen Kontrahenten sowohl, auch von des Herrn Verkäufers ihren Vrüdern :c,vollzogen und darüber lchnherrlicher Konsens und Konfirmation, welche HerrKäufer auf seine eigenen Kosten Verglichenermaßen auszuwirken hat, unterthünigstzu suchen beschlossen worden Geschehen zu GeHofen, den 30. Janarii ^.nno 1601.
(ll. 3.) Wilhelm Ernst v. Ebcrstci» (U. 8.) Adolf v. Btanbeiillein.
Ich. 8.) Anton Albrecht v. Ebcrstein. (U. 8.) Christian Ludewig v. Cbcrstcin
und tut. noru meines unmündigenVettern HerrnErnst George v. Eberstein.
Unterm 12. Dezember 1691 bittet Adolf v. Blankenstein den HerzogJohann Georg von Sachsen nm Konsens zn vorstehendem Kaufe. In-folge dessen weist der Herzog den Amtsschösser von Heldrungen JohannKieseling an, innerhalb vier Wochen zn berichten, welche Pertinentien anLändereien, Schäferei, Triften, Schenk- und anderen Gerechtigkeiten, Frohnen,Zinsen zc. zu besagtem Gute gehören, ob dasselbe sowohl an Gebäuden alsFeldern in gutem Anbau und Zustande, und wie viel es jetziger Zeitnach ohngefähr Werth sei, gleich wie viel Söhne der jetzige Besitzer habe,ob sie schon erwachsen nnd wo sie sich aufhalten, auch ob an mehrerwähntemGute jemandem vie Mitbelehnschaft zustehe. Hierauf nimmt Kieselingfolgende Protokolle auf:
Aetnin den 21. Januar 1692. Nach Aussage Andreas Büchner's gehörenzum Eberstcinischen Gute zu Reinsdorf: 6 Hufen zum Rittergute, item 1 HufeBauerländerei, wovon Hans Bohne 'st Viertel und David Müller 'st Viertelerkauft hätten vor 100 fl. :c.; habe kein Holz; eine halbe Schäferei, wovonJunker Adam von Görmar die andere Hälfte hätte, mit welcher er die Triftin der ganzen Flur und Gehölze, wo kein Gehege, betreiben dürfe; sei keineSchenkgerechtigkeit darbei, dürften aber vors Haus und ihre Dienstleutebrauen; gehören dazu viel Dienstleute, deren jeder des Jahrs 16 TageDienste thun müßte; die Erbzinsen, welche dazu gehören, wüßte er nicht,würden auch von dem vorigen Pachter nicht zu erlangen sein, weil der v. Ebersteinselbige allemal selbst eingehoben; das Gebäude solle inwendig alle baufälligsein, sei nur mit Schindeln gedeckt; die Felder wären noch in ziemlicher Besse-rung, denn mit der Schäferei könnte derselben geholfen werden; den Werth desganzen Gutes könne er nicht sagen, weil dergleichen Rittergüter pflegten hochgehalten zu werden, möchte etlich 4000 fl. werth sein; der Eigenth inner seider Herr Stallmeister Wilhelm Ernst von Eberstein, habe einen ein-zigen männlichen Leibeslehnserben, welcher Albrecht Ernst (m. h. Ernst Alb-recht) heißet, dieser sei mit dem Gothaischen Herrn Rittmeister Helmbold(Rittm. Christian Otto v. H. war mit Wilh. Ernst's v. E. jüngster TochterElisabeth Lucia verheirathet) itzu mit zu Felde gegangen nach den spanischenNiederlanden in Qualität eines Wachtmeisters, würde itzo wohl im 24. Jahresein; dieses Gut habe der Herr General von Ebcrstein (Wilhelm Ernst's v E.Vater) erkauft und sei zu vermuthen, daß die übrigen Herrn Brüder ; AntonAlbrecht und Christian Ludwig (der dritte Bruder Georg Sittig warschon 21. Januar 1637 zu Kopenhagen gestorben mit Hinterlassung eines SohnesErnst Georgs), deren noch drei, mit unter der Mitbelehnschaft wären.