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Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
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worden. Nämlich es verkauft itztgemeldter Herr Stallmeister von Eber st einsein in Reinsdorf liegendes Rittergut an Wohnhaus, Scheunen und Ställen,anliegendem Garten, Schäferei-Gebäude und was darinnen med,, band- undnagelfeste ist, fünf und 3 Viertel Hufen Ritteracker, auch eine Hufe, die fränkischegenannt, so zinsbar, welche insgesamt in großer Nahrung (?) bestehen und jed-weder Acker zwei und vierzig achtellige Ruthen in die Länge und vier Ruthenin die Breite hält, dann zwei und fünfzig Acker Wiesenwachs, jeder Acker zuzwei und dreißig Ruthen in die Länge und vier Ruthen in die Breite gerechnet,ferner zwei Acker Weinwachs, ein Fleck vertrieben Holz an sieben und zwanzigAcker, die Birken genannt, die halbe Schaf- und Viehetrift, einen im Dorfe liegendensteuerfreien Garten, Erbzinsen an fünf und zwanzig Groschen Geld, Getreidicht:zwölf Scheffel Roggen, zwölf Scheffel Gerste, und acht Scheffel Hafer Nord-häusisches Maß, Hühner und Gänse: als neun und zwanzig Michaelis- undsieben Fastnachtshühner, it. zwanzig Gänse, dann neun und dreißig Tage Hand -und zehn Tage Pferde-Dienste, die Lehenwaaren, Unterjagd, Erbgerichte,Fischerei und Schriftsässigkeit wie solches alles :c. Lehenbriefe und andere Docu-menta ausweisen, auch allen andern Zubehörungen, Rechte und Gerechtigkeiten,wie sie Herr Verkäufer und dessen Vorfahren genützet und gebrauchet zc., samtdem vorhandenen Getreide und Heu, an Wohlgedachten Herrn Amtshauptmannvon Blankenstein um und vor viertausend und fünfzig Gulden zc. Kaufsumme,jeden zu 21 Groschen, nebst fünfzig Gulden und einen silbernen Tischbechcr,Herrn Verkäufers Eheliebste, in guter :c, Münze folgendergestalt zu bezahlen, alsIVO Gulden nebst dem Tischbecher inclusive des Herdgeldes vor itzo baar, dann3000 Gulden nächstkünftig Ostern instehenden Jahres und die rückständigen1000 Gulden zur Erfüllung des völligen Kaufprotii auf Ostern, gönnet es Gott,1093, jedoch daß diese von Ostern itztlaufenden Jahres gewöhnlichermaßen ver-zinset werden.

Allermaßcn nun Herr Käufer mit diesem Kauf allenthalben zufrieden unddie versprochene Angabe der 100 Gulden nebst dem silbernen Tischbecher inelHerde-Geldes an Herrn Verkäufer baar gezahlet und geliefert, auch mit demübrigen Kaufgelde abgehandeltermaßen inzuhalten versprochen, als quittiert HerrVerkäufer darüber mit Begebung der Ausflucht nicht empfangenen oder bezahltenKaufgeldcs rechtsbeständig, räumet Herrn Käufer die Posseß nebst dem Eigenthumein, lässet die Lehen auf und verspricht, landübliche Gewähr dergestalt und also,daß Herrn Käufer angeregtes Gut cum psrtinontiis, Rechte und Gerechtigkeitenganz schuld- und pfandfrei verkauft seien, die portinontia in ihrer Quantität undQualität bestehen und vor männigliches An- und Zusprächen gesichert, widrigen-falls aber Herr Verkäufer zulängliche Satissaktion und Vertretung ohne erforderndelitis Oonunoiation zu leisten verbunden sein sollte.

Und weil die Nachricht sich hervorgethan, daß zu diesem Gute über dieallbereit verkauften zwei und fünfzig Acker Wiesenwachs noch mehr an Wiesendazu gehört habe, so cedieret Herr Verkäufer ihme hierinneu zustehendes RechtAbekäufern dergestalt, daß alle übrigen Zubehörungen, so in diesem Kaufe nichtbeniemet oder in Anschlag gebracht, im Fall sothanc psrtinsntia erforschet, vindi-cieret und retrahieret werden können, er, Käufer, eigenthümlich sich anzumaßen,und Verkäufern hiervon keine Satisfaktion zu thun schuldig sein soll. Was aberdie dem Pfarrer und Schultheißen zustehende jährliche prasstancka besage desausgestellten Anschlags betrifft, solches trägt Herr Käufer jährlich nicht unbilligab. Es will auch Herr Verkäufer die über das Gut behörigeu ckooumsnta undandere Nachrichtungen lickslitsr ausantworten und haben beiderseits Kontrahentendiesen Kauf steif und unverbrüchlich nachzuleben, reciprocicrliche Anlöbnis gethan :c.,nicht weniger Herrn Verkäufers Eheliebste ihrer auf diesem Gut rsspsotu ihres