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Folge 4 (1883)
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den Belebungen bewenden. Und was die sab Nr. 3 erwähnten Ober-Held-rungischen Zinsen anbelangt, deren Verleihung zwar ferner bei dem Obcr-aufseher-Amte zu Eisleben erfolgen, jedoch dergestalt, daß darüber ein ab-sonderlicher Lehnbrief ausgefertiget werde. Demgemäß wollet ihr, wieWir gnädigst begehren, das weiter Nöthige verfügen. Daran geschiehct UnserWille und Meinung, und Wir verbleiben euch mit Gnaden wohlgewogen. DatumSchloß Pillnitz, den 26. Juli 1300.

Friedrich August. Gras von Löben. Georg Samuel Crcustger.

Des k. Hauptstaatsarchivs zu Dresden. Zpso.-ktesai'.

B. EXXXV. 1800 Nr. 13423. Loc. 7129.

S. 1177.

Friedrich August an Geh.Räthe (Spse.-U. Fr. Aug. II. Bd. UXIX. Nr 6833).Daß von zweien Ebersteinischen Gebrüdern an dem GuteJaucha begangene Lehnsfehler ohne Ahndung zu Pardonnieren.

V. G. G. Friedrich August, König :c. Kurfürst :c. Wie Wirnach zc. Vortrag eurer 4 rc. Berichte ä. 6. 14. u. 16. m. pr. zc. . . . Ob auchwohl zum 4) Christian Ludwig und Joachim Friedrich Gebrüdere vonEberstein sich seit der Zeit, da sie wegen Nchmung der Lehen und reciprocier-lichen Mitbclchnschaft an dem in ao. 1744 neuerkauften, von Unserm StiftMerseburg lehenrührigcn Dorfe Jaucha bis zu ihrer Rückkunft aus demFeldznge in Unsere Lande ao. 1745 Indult ausgewirkt, weiter nicht, wie jedochvon ihren Brüdern Wolf Heinrich, ingleichen nach erreichter Majorennitätvon Wolf Georgen, Leopold Wilhelmen und Albrecht Rudolfen vonEberstein nachher geschehen, deshalb gemeldet: So stehen Wir dennoch, sowohldenenselben, als welche vermuthlich nach Endigung hiebevoriger Lomxagnss nachSachsen nicht zurückgekommen, als denen nurbenicmten übrigen EbersteinischenGebrüdern, daß sie wegen ihrer weiten Entfernung von hier die rsspsativsLehen und Mitbelehnschaft an dem Dorfe Jaucha, zumal sie solches andie Gebrüder Heinßen bereits wiederum verkauft, mithin als ein actus morstransitorius ist, durch einen w. Bevollmächtigten zu nehmen haben mögen, hiermitin Gnaden zu :c. Datum Leipzig 13. Maji 1751.

^uxnstns Hex. G. v. Brühl.

S. 225, Nr. 12.

Außer den beiden S. 162 und 218 meiner Geschichte näher bezeichnetenRittergütern hatte der General-Feldmarschall Ernst Albrecht von Eber-stein noch ein drittes Rittergut zu Reinsdorf bei Artern erworben, welchesderselbe seinem ältesten Sohne, dem anhalt. Kammerjunker und StallmeisterWilhelm Ernst von Eberstein, übergab. Letzterer schloß darüber mitdem Amtshauptmann zu Sachsenburg Adolf von Blankenstein am30. Januar 1691 folgenden Kaufkontrakt ab:

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit sei zu wissen, daß äato zwischen?c. Herrn Wilhelm Ernst von Eberstein, auhältischem Kammcrjuukcrn und Stall-meister, an einem und Herrn Adolf von Blankensteinen, hochfürstl. sächs.Amtshauptmann zu Sachsenburg, andernteils nachfolgender :c. Kauf abgeschlossen :c.