fahren über die hundert Jahr bei einander in GeHofen gewohnet, sichwohl mit einander vertragen und das sämtliche Lxsrsitiuin furisllistioins aufdem Felde, der Straßen und in der Gemeinde der Gehöfischen Flurnach Ausweisung der Lehnbriefe gehabt, wie auch noch haben, und demnach nichtgern wollten, daß heut oder morgen auf begebende und zutragende Fälle auchdas Geringste von unfern Lehngütern einem tsrtio und Fremden verkauftwerden sollte, als haben wir uns mit Zuziehung beiderseits unten benannterFreundschaft aus wohlbedachtem Muthe dahin freundlich und fchwägerlich ver-glichen und dieses soinpastum ufgerichtet. Würde sich begeben, daß in künftigwir obgenannte Gebrüdere, die von Eberstein, etwas von unfern Lchngüternoder dieselben gar losschlagen, veräußern und verkeufen würden, so sollten die-selben niemand anders als oberwähnten denen von Trebra,.Gebrüdern, ihrenErben und Erbnehmen angeboten und um das, was sie Werth sein und ein anderdafür geben will, gelassen werden. Auf den Fall aber die von Trebra nichtkeufen wollten, so soll uns, dieselbe einem tsrtio und Uxtranso zu verkaufen,unbenommen sein Hiergegen haben wir ofterwähnte Gebrüdere von Trebramehrermeldten beiden Brüdern von Eberstein, ihren Erben und Erbnehmenobiges alles, wann von Lehngütern etwas oder dieselben gar verkauft werdensollen, ingleichen kraft dieses rseipross gewilliget und verschrieben. Alles ge-treulich und ungefährlich, wie auch beiderseits Parteien an ihrem Recht undAgnaten an ihrer Mitbelehnschaft unnachteilig.
Zu Urkund und fester Haltung haben wir, die von Trebra, Kurt HansBalthasar und Ernst Antonius von Trebra, Gevettern, und wir, die vonEberstein, Georg Philipp von Witzleben und Hans Christoph Tunkelnzu Reinsdorf, unsere beiderseits rsspsstivs Vettern, Schwäger und gute Freunde,zu Zeugen erbeten, die sich neben uns mit eigen Händen unterschrieben und ge-siegelt, wie dann auch all inaiorsin sautslam des kurfürstlichen OberaufsehersHerrn Jacob von Grüntals zu Voigkstcdt w Konsens hierüber ausgewirketworden :c. Geschehen zu Ge Hofen am Tage Michaelis XrobanZsIi Xnno 1617.
Siegel, darüber Siegel mit Siegel mit Siegel (fränk. Lilien Siegel mit
L. L. V. IX n. L. V. IX Hl. XV. V. IX u. mit xz. V. L.
Cvrbl Letman von Dons Christof Hanh Wilhelm Hans Heinrich von
Trebra. von Trebra. von trebra. Dans George von eberjlcin.
Eberllcin.
Siegel In manglung meines Siegel.
Curdt von trebra. diM°/nurich.U?n Morge Philipp Hans EhrislossErnst Hnthonins Uthleben. Dunckel der elter
von trebra. cm Zcuoc. als cm ijcugc.
S. 187, 190 u. 1116 ff.
Friedrich August an Geheime Räthe (Fpse.-ksLar. Fr. Aug. II. Bd. UXIXNr. 6891). Es könnten den von Eberstein die mannigfaltigstenLehensversehn an ihren in der Grafschaft Mansfeld gelegenen undvon dem Oberaufseher-Amte lehenrührigen Gütern ohne bnnenllagänzlich pardonniert, hiernächst Christian Ludwigen von Eber-stein und dessen Brüdern auf ihr Gut Hackenhof bis ^ dessenWerths Konsens erteilt werden.
V. G. G. Friedrich August, König in Polen zc. Kurfürst rc. Anseurem ?c. Berichte ll. ll. 29. Juli b. a. erscheinen zwar mannigfaltige Lehens-fehler derer von Eberstein an ihren in der Grafschaft Mansfeld, Unserer