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Folge 4 (1883)
Entstehung
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weise vorhandenen Fundamenten und Wallgräben der rechteckige Burgplatzund der Umfang der ehemaligen Burg zu erkennen ist. Auch in derNähe des Schulhauses im Dörfchen Brand ist noch der Wallgraben der-jenigen Burg ztt sehen, welche die beiden geistlichen Herren, nachdem sie1282 die Ebersteinbnrg zerstört, zu ihrem Schutze gegen die damals sehr ge-fürchteten Ritter vom Eberstein erbaut hatten.

Wenn auch demnach nur noch sehr wenige äußerliche Zeichen den früherenBestand der Burg Eberstein bekunden, so ist dennoch die Erinnerung anjene Zeit vor 600 und mehr Jahren bei der jetzigen Generation der Nhön-bevölkerung noch nicht erloschen:

Schreiben des Herrn Pfarrer E. Breit ung, Vorstands der Rhönklub-sektion Hilders, an Louis Ferdinand Freiherrn von Eber-stein zu Dresden, ä ck, Hilders, den 8. Aug. 1881.

Ich glaube Ew. Hochwohlgeboren gewiß eine Freude mit der Nachrichtzu bereiten, daß auf der von mir mit Rhönklub-Wegweisern besetztenHöhenstrecke Hilders-Dietges heute vor 8 Tagen die schon seit einigerZeit fertigen WegweiserZur Ruine Eberstein" am südlichen und west-lichen Aufgang des ehedem von Ihrem Stammschlo ß beherrschten Bergesaufgestellt worden sind.

Telegramm aus Hilders anFreiherrn von Eberstein, Theresien-straße 2, Dresden", aufgegeben 24.j6. 1882 um 6 Uhr 52 Min. N.,ausgefertigt in Dresden 24.P. um 7 Uhr 50 Min. N.

Zum scchshimdcrtstcn Gedenkjahre der Burg (Stierstem hat dieans Schloß Allersberg festlich versammelte Bevölkerung des Ulster-grnndcs der hvchadcligcn Familie von Eberstein ihre Verehrung durchein dreifaches Hoch bekundet.

Rhöuklnb.

S. 145 ff.

Die Gebrüder Hans Georg und Hans Heinrich von Ebersteinversprechen, im Fall sie etwas von ihren Lehngütern zu GeHofenverkaufen müßten, diese Lehnstücke zuerst den Gebrüdern KurtBetmann, Hans Christoph und Hans Wilhelm von Trebraauf GeHofen zum Kauf anzubieten, und umgekehrt.

Wir Kurt Betmann, Hans Christoph und Hans Wilhelm vonTr ebra, Gebrüdere, und dann Hans Georg und Hans Heinrich Gebrüderevon Eberstein vor uns, unsere Mitbelehnte allerseits Erben und Erbnehmenhiermit und in kraft dieses thun kund und bekennen, daß wir bei uns wohlerwogen,und fürnehmlich weil sich Abraham Esaias Schlegel als ein Fremder inGeHofen hat begeben wollen, dadurch allerhand Zwietracht und Ungelegenheithat entstehen wollen, daß auf solchen Fall, wann von einem und dem andernTeil von dessen Lehngütern über kurz oder lang etwas oder dieselben gar ab-alieniert werden müßten, dieselben einem tsrtio und Fremden zu überlassenallerhand Ungelegenheit gewähren wollte, angesehen, daß unsere beiderseits Vor-