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Ihre Selbstbiographien nebst einer kurzen Geschichte d. Hauses Zinzendorf
Entstehung
Seite
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SELBSTBIOGRAPHIE DES GRAFEN VON Z1NZENDORF. 53

16. Juni schreibt er dem Herrn von Fischersberg, er höre zuLeipzig Jus naturae, civile, publicum, die deutsche Reichshistorieund ein Collegium practicum elaboratorium. Die Collegienkamen ihm auf 75o bis 1000 fl. zu stehen, seine ganze Aus-gabe auf 2000 fl.

Er hörte den Professor Hommel über die Institutionen undüber Ludovici Doctrina Pandectarum, auch Strykii Jus criminale,den Hofrath Mascow über das Jus publicum und die Reichs-historie, Professor Bauer über Strykii Examen juris feudalis,über Gribner's Processum judicialem, den Professor Jöcher überGebauer's Staatenhistorie, Professor Gottsched über den deutschenStyl. Sein Correpetitor war Magister Aaland. Das Honorar fürein Collegium privatum war 6 Thaler. Den 9. November 1746meldet der Graf, er sei mit seinem Vater über sein mütterlichesVermögen in die grössten Weitläufigkeiten gerathen. Am 7. Decem-ber verfasste er ein Memorial, mittelst welchem er um eine nieder-österreichische Landrechtsbeisitzer-Stelle anhielt. Er wünschte,gleich nach seiner Rückkunft nach Ostern angestellt zu werden,um dasjenige nicht zu vergessen, was er zu Leipzig mit so vielerMühe erlernt. Am 24. December schrieb er der obenerwähntenDame: ,,Si Vous pouvie\ comprendre combien Von est honteuxd'aller son livre sous le bras au College.'" Es war auchein Graf von Sinzendorf dazumal zu Leipzig. Als der Herzogvon Richelieu nach Dresden kam, die Dauphine abzuholen,hatte der Graf zwar Lust, dahin zu reisen, er that es aber nicht.Gegen Ende seines Aufenthaltes zu Leipzig wünschte er in demHofstaat des noch nicht sechsjährigen Erzherzogs Josef einenPlatz zu finden.

Den 10. April [747 kam der Graf von Zinzendorf vonLeipzig zurück nach Wien, und zwar mit seinem Vater aus-gesöhnt. Nunmehr arbeitete er zwei Stunden des Tages miteinem Advocaten, um sich die Praxis bekannt zu machen. Den26. October 1747 war er persönlich beim Grundbuch zu Enzes-feld gegenwärtig.

In diesem Jahre hatten Ihre Majestät eine Verordnungergehen lassen, vermöge welcher die Candidaten zu den nieder-Österreichischen Landrechten künftig ihre Probe-Relationen aufdem Landhaus selbst mit keiner anderen Beihilfe als jener ihrer