1513, 4. April, Zürich.
Das kaiserl. Schreiben, welches verlangt, dass man die inAcht und Aberacht erklärten von Fridingen und Mitschuldigeaus der Eidgenossenschaft entweder fortweise oder, auf Verlangender Stadt Kaufbeuern, hier zu Rechten verhafte, wird von denTagsatzungsboten, wegen ihnen hiefür mangelnder Instruction, andie Obrigkeiten mit heimgenommen, »die darinn förmlicher vndgeschicklicher zu handeln wüssend.« Zugleich soll aber jederBote seiner Obrigkeit berichten, welche Schmach dem kaiserl.Gesandten, Hrn. Joh. Storch, auf dem letzten Tage zu Luzem(15. März und I. April) durch etliche Bürger daselbst angethanworden ist, indem sie ihm das Pferd aus dem Stalle gestohlen,und man möge allenthalben Vorkehr treffen, dass solcherlei Hän-del, woraus der Eidgenossenschaft grosse Unehre erwächst, nichtmehr vorkommen.
Eidgen. Abschiede III. 2, S. 7° 2 ' 7°3•
Der kaiserliche Generalbevollmächtigte Dr. Storch ist erkrankt und protestirtmit Zuschrift vom 27. Juni 15 13 bei der Tagsatzung gegen das hier zu Landeverbreitete verleumderische Gerücht, als sei er vom Könige von Frankreich mitGeld bestochen. Absch. III. 2, 722. Inzwischen dehnt sich das Gerücht allge-mein dahin aus, der Kaiser selbst gehe damit um, die Schweiz an Frankreich zuverrathen; durch eine aus acht Rittern bestehende neue Gesandtschaft lässt derKaiser dagegen Aufklärungen geben. Ueber wichtigeren Ereignissen verschwindetdie Angelegenheit Fridingen nun aus den Tagsatzungs-Traktanden resultatlos,und Dr. Storch verlässt die Schweiz.