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Die Aargauer Gessler in Urkunden von 1250 bis 1513
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Zwinger; Mich. Stettier; Hans Jak. Leu; Gotth. Heidegger; Felixv. Balthasar; Joh. Conr. Fäsi; Fidel Baron von Zurlauben; Jak.Cph. Iselin. Ob unter einander confessionell und politisch nochso streng geschieden, so waren diese Männer doch darin einig,dass der Bedränger Teils Gryßler geheissen habe. Ebenso be-nannten ihn die Waldstätte, Hessen diesen Namen an der Teilen-kapelle bei Küssnach und an der Staufacherkapelle zu Steineninschriftlich anbringen und ihn somit obrigkeitlich und kirchlichals den allein giltigen proclamiren. So lange vererbt sich bei derzünftigen Fachgelehrtheit das wissenschaftlich Falsche und Un-nütze weiter, oder mit Gcethe's witzigem Worte zu reden, so langehat da ein Jeder geglaubt überliefern zu müssen, was man ge-wusst zu haben geglaubt hatte. Wenn nun so vielerlei schweize-rische Staatsmänner und Gelehrte den Urnervogt als Landes-bedrücker, Zwingthurms-Erbauer und Kindesmörder Grißler nann-ten, schon heute aber Niemand von diesem Namen mehr weiss,so ergiebt sich schon daraus, wie höchst unsicher das allgemeineWissen über diesen Punkt und wie langsam der Bildungsganggewesen ist, welchen die historische Sage einschlug. Dies istauch Eutych Kopps gegründete Folgerung. Wir aber meinen zeigenzu können, wie man auf jenen wesenlosen Grißler gerieth undwarum man ihn schliesslich wieder an den gleich hypothetischenGessler vertauscht hat.

Schon Felix Hemmerlin*) erzählt die Sage von einem anonymen Schwyzer Landvogte, der auf seinem Inselschlosse imLowerzersee von einem Brüderpaar aus Schwyz ermordet worden,weil sie die Unschuld ihrer Schwester durch ihn bedroht glaubten.Der L a n d v o g t ist also hier zugleich ein S e e v o g t. Eben da-hin muss es zielen, wenn der Luzernerkaplan Diebold Schilling,der seine Schweizerchronik bis z. J. 1509 geführt hat, den UrnerLandvogt, der den Schuss auf das Kind anbefiehlt, einen Grafenaus Seedorf in Uri nennt.**) Das Urner Seedorf, am linken

*) Dialogus de Nohilitate et Rusticitate, geschrieben um 1450.

**) Auf Bl. 12b. der in Luzern liegenden Original-Hf. heisst es: Ein graffvon Sedorff in Lire zwang Wilhelmen Tüllen, da; er finem eignen einigen fuonmuoft einen öpfel mit eim fcharpfen pfil ab finem Hopt fchief;en, anno dnä CCC.XXXiiij. Die Wettinger Klosterchronik v. J. 15S0 (MS. in 12° auf der aargau.Kt.-Bblth.) schreibt: Sedorff, da ift der grif;ler gfef;en, der Wilhelm Teilen;wang, da; er finem eignen kind mftf; eiii öpfel ab finer fcheitlen fchief;en den