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Die Aargauer Gessler in Urkunden von 1250 bis 1513
Entstehung
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heisst hier der Urner Landvogt Gryßler. Wir überspringenetliche weitere Scribenten, da sie alle den einmal aufgelesnen Vogts-namen ununtersucht weiter vererben, und fassen diejenigen insAuge, welche dagegen Opposition machen. Dies sind die dreibedeutenden Zeitgenossen Joh. Stumpf, Aegid Tschudi und FranzGuilliman. Der belesene Stumpf*) hält den Urner Landvogt füreinen »Vorfahr der Geßler von Brunegk, welche etwan die Land-uogtey §ü Vri vnd Schwytg, vnd nachmals die herrfchafft Grü-ningen, Zürychbiets, inngehept habend.« Kurz, aber ähnlichurtheilt Guilliman.**) Wie aus Tschudbs handschriftlich zu Zürichliegendem Chronik-Entwurf zu ersehen ist, so steht hier ursprüng-lich allenthalben ein Landvogt Gryßler angesetzt, der dann nachzaudernder Namenswahl eben so oft wieder gestrichen und aufSchälly's Vorgang hin gegen einen Gessler vertauscht worden ist.

Diese wenigen Stimmen drangen jedoch zu ihrer Zeit nichtdurch, ja ihre Namenswahl fand nicht einmal in den besser unter-richteten Städten Glauben. Das überraschendeste Beispiel hiefürgewährt Josias Simler von Zürich, der Verfasser De republica Hel-veüorum libri duo. Tiguri, Froschouer 1576, in 8°. Er brachtedarin seines persönlichen Freundes Tschudi dickleibiges Chronik-werk in eine geschickte Zusammenfassung, durch welche erst dieübrige literarische Welt mit den schweizerischen Geschichtssagenbekannt gemacht wurde. Allein statt Tschudi's Gessler setzte ernach seines eignen Vaters Vorgang wieder einen Grisler an.***)Das Buch erschien in viererlei Sprachen und erlebte neunund-zwanzig Ausgaben. In der französischen Uebersetzung, Paris 1578,sind schon drei Porträte von Teil, Staufacher und Melchthal bei-gefügt mit der darunter gesetzten Jahrzahl des Grütli-Bundes 1296.Simlers Werk war von nun an die Quelle, aus welcher das Aus-land sein Wissen über schweizerische Geschichte und Landes-verfassung schöpfte. So wurde alsdann der Gryßler durch des

*) Erste Auflage 1546, tom. II, lib. VII, pag. 205 b.

*") De rebus Hclvetiorum fjgS.

***) In der mir vorliegenden Ausgabe: Lugd. Bat. 1627, heisst es lib. I,pag. 48 : Albertus misit Suitiis et Uriis praefectum Gristerum Equitem, qui Cus-senaci (Küssnach) habitavit. Erst in der von Hans Jacob Leu 1722 besorgtenFortsetzung steht zu Seite 49 nachgetragen: Der erfte der Vögt, fo König Albrechtden drey Länderen gegeben hat, war Herr Grifjler, oder wie ihn verfchiedeneandere Autores nennen, Gefjler, deine das Schloss Küfjnach in Schwy? fol ;uftän-dig gewefen feyn.