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Folge 6 (1887)
Entstehung
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Nach Christian Ludwig's 24. Okt. 1717 erfolgtem Tode erhielt sein ältesterSohn der Kammcrhcrr Graf Ernst Friedrich v. E. Lcinnngen samt Rötha,welches letztere er aber an seinen jüngsten Bruder, den nachmal. Major Wilhelm(Stifter des Fideikommißes), provisorisch abtrat.

Christian Ludwig's 6 r Sohn, der Ober-Jägermeister Karl, erhielt Horla,welches er an seinen Bruder Christian, den Stolbergcr Hof- und Jägermeister,dessen Anthcil Morungcn war, am 24. Juni 1720 wicdcrkäuflich zunächstauf 9 Jahre verkaufte (5. Folge 141) alles laut brüderlicher Theilungv. 13. Juli 1718.

Von dem Grafen Ernst Friedrich vererbte sich Leiuungcu 20. April 1752auf seinen Sohn Grafen Friedrich (ch 17. Juli 1772), dessen SchwiegersohnKarl Frhr. v. Hausen es lt. Abtretungsurkunde <l. ct. Lorsch 5. März 1773an den nachm. Obersten Joh. Karl Friedr. Frhrn. v. E. übertrug, welcher auch10. April 1778 Horla wieder einlöste. Nach des Obersten Tode (ch 27. Okt.1778) verglichen sich 23. Juli 1791 seine beiden Söhne: der Hofrath WilhelmFrhr. v. E. und der Kricgsrath Karl Frhr. v. E., und es erhielt der Kriegs -rath (dem seine Schwester Charlotte ihren Erbschaftsanthcil ccdirt hatte)Leinungen, der Hofrath also Horla nebst dem gegen sämtliche Erben des18. Juni 1757 in der Schlacht bei Kollin gebliebenen Majors Wilhelm v. E.geltend zu machenden Rechte zur Wiederein lösung des Vorwerks Rötha.Dies Wiederkaufsrecht trat aber der Hofrath schon 8. Aug. 1791 au den BaronGottlob v. E. zu Morungcn ab (4. Folge 81 u. 5. Folge 175).

Der Jägermeister Christian v. E. auf Morungcn, der seit 24. Juni 1720auch Horla wicdcrkäuflich innehatte, starb 4. Nov. 1765 und vererbte Mo-rlinge» und Horla auf seine Söhne: Hauptmann Friedrich, Major H.K. W.und Baron Gottlob. Von diesen wurde 10. April 1778 Horla wieder ein-gelöst, dagegen wurde das Wicdcrcinlösungsrccht von Rötha 8. August 1791dem Baron Gottlob abgetreten (s. oben). Im Jahre 1781 überließ der ältesteSohn des Jägermeisters, Hauptmann Friedrich, sein '/g Anthcil von Morungcn(wozu V-c der Amtsforstcn gehörte) seinen beiden Brüdern Major H. K. W.und Gottlob. Der Major ccdirtc hierauf seinem Bruder Gottlob seine Hälftevon Morungcn, so daß auf diese Weise Gottlob, der seit 1791 auch Röthanebst der Forsten allein proprio juro besaß (s. oben), alleiniger Be-sitzer von Morungcn und der Hälfte der Amtsforsten wurde.

Nach Gottlob'S 4. Febr. 1805 erfolgtem Tode fielen Morlinge» undRötha auf seine Mutter L. E. geb. v. Trebra, und nach deren Ableben imMärz 1818 auf Gottlob's Schwester Friederike v. Möllcudorf geb. v. E.Diese stiftete nun aus ihren Gütern Moruugen und Rötha für ihren Groß-neffen Emil v. Ellcr-Eberstcin (Enkel ihres Stiefbruders Friedrich) ein Fidei-kommiß (5. Folge 182 ff.).

Nach des Hofraths Wilhelm Frhrn. v. E. 14. Mai 1811 erfolgtem Ab-leben ging Horla zu gleichen Thcilcn auf dessen 9 Kinder: Wilhelm, Karl,Ernst, Emilie, Moritz, Gustav, Franz, Charlotte und George über,welche von ihrem Oheim, dem 29. Mai 1812 ch Kricgsrathc v. E., auchLeinungen erbten.

Der Major Gustav Adolph Frhr. v. Eberstein (des 1811 ch HofrathsWilhelm 6r Sohn) verkaufte 6. Januar 1835 seinen ihm mit V? cigcuthümlichzugehörigen Allodial-Anthcil an dem Amte Groß-Lcinungcn mit Horlasamt allen Zubchörungcn, Rechten, Forsten und allen denjenigen Grundstückenund Nutzungen, welche bis dahin zu dem Allodialvcrmögcn der Ebcrstein-Dillcn-

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