vnd vnbcschwcrt an Vns ziicbringcn. j Dcinnach Vns aber diese zeithcro anderevielwichtigerc, schwerere vnd kost- j bahrerc Rechtfertigungen zuc Händen gestoßen,dahero Vns glcichsamb j vmnüglich gefallen, auch diese Sachen in gebühr zucverfolgen vnd darbey j Vnsere zucgcstandcne Rcchtmeßige Notturfft in Acht zue-nchmcni So j haben Wihr dennoch nichts mindcrs auch nicht vnterlaßcn gehabt,den Wcgk I gütlicher vnd vnvorfcnglichcr Vorglcichung vsf guter Ehrlichen Leüthwolgemeinter lukurpositlou ^ vnd Vnterhandliing zuebelieben vnd einzuegehen,Gestalt dann solche güetliche truetutiou j init Siegfrieden von Hoyinb, alsdein Eltcsten Erben, vnd welcher sich vngezweiffclt aufs j Seiner Brüder einvor-willignng vnd rukiticmtiau dieses wcrcks allein angeinaßct, Vber j Sechs gantzerJahr eoutiuuircck, Von deine von Hoymb aber solches alles nicht ohne j gc-riiigcn verdrus von einer Zeit zur andern prakrulurat, vnd verzögert wordcnn, jEndlich auch, als Wihr in dieser vngetzwciffelten Hoffnung gestanden, das vsfvielseitiges ^ bcschchencs ersuchen vsf einen oder den andern wegk entweder mitJa oder Nein rich- j tige, bcstendigc crderung geschehen solle, ferner diß erfolget,das Er, den von Hoymb, ^ deßcn ungeachtet mit einem andern in güetlicheHandlung sich eingelassen vnd sein vsf j Vnscrm obbcnannten ckurs LuaesksioniLerlangten vnd cigcnthümblich zuestehenden Embtcrn ^ die zeithcro gehabtes Recht,so gueth es jcmahl beschaffen gewesen, verrückter Zeit j den Wcyland Gestrengen,Ehrnuesten vnd Manhafften Vnscrm Lieben bcsoudcrun ^ Zohan Stah de Raschen,Fürstlichen Braunschweigischei» Obristcn Lcütcnambt Seligen, j vnd WülbrantGeorg Bocken von Wulffingen vsf Eltze vnd Gronaw vmb eine j gcwißeSumma geldcs per Geksioukm anderweit vbergclaßen vnd mit allen Zncbehö-rungcn, Rechten vnd Gerechtigkeiten, würcklich abgetreten vnd eingereumet hatt.
Ob llns nuhn zwar anfangs Solches nicht wenig mißfallen vnd dahero zueandern recht- ^ mäßigen Mitteln zucschreitcn fugk vnd vrsache gehabt hctten; dennochaber haben j Wihr Vnns auß andern init vorgefallenen erheblichen motivunvnd vinbstcndenn, j Sonderlich aber in crwcgung derer mit denen von Hoymbalbcrcit zuevorn vor- j gegangener vnvorfcnglicher truokutöu, fürncmblich aberVnscrs vnd Vnscrer j Nachkounnen erbaulichen Nutzens vnd besten wegen, jedochmit gnedigstem vor- j bewust vnd einvorwilligung des Durchlauchtigsten vnd Hoch-gebornen Fürsten > vnd Herrn, Herrn Jokn» George» Hertzogei» zue Sachßen,Gülich, Cleue vnd Bergt, j des Heyligcn Römischen Reichs ErtzMarschallen vndChurfürstcn zc., Vnscrs gncdigsten j Herrn, Als Lehenhcrrn, Wie auch andererunserer geliebten Vettern, den Sembt- j lichen Grasten zue Mansfeld zc. Alsmitbclehnten vnd Lehensfolgerc Gouseus j vnd Volwort, Welcher aller Ru-tikieutiau Wihr zucvorschaffcn Vns hirmit vor- ^ pflichten, anfcnglichmit Ihme, deine von Anselm», vnd gedachtem Zock von Millingen j laut einerLud vuto den Neun vnd Zwanzigsten Aprilis Anno Eintausend Sechs j hundertzwey vnd zwantzigk auffgcrichtcr, vorsicgelter viid vnterschricbc- > ner Vorgleichung,Nachmals aber vnd Krafft deßcn init Ihme, ermeltem > Jork von Mülkkingen,des von Raschen Seligen nachgelassener Witben j der Edlen vnd Ehrentugend-sahincn Vnscr Lieben bcsondcrin Frauen Katharinen j gcborncr von Ilten inKrafft außdrücklichcr Einvorwilligung ihres Ge- j richtlich bestetigtcn vnd vntcn-benanten kricgischen Vormunden, Sambt deren j mitbcschricbenen in Nachfolgendegüetliche Handlung vnd vffrichtige bcstcndi- j ge Vorglcichung cingelaßen vnd dar-über derogcstalt geschloßen.
Weiln j nemblich anfcnglich ermeltcr Johan Statz de Rasche vnd nun-mehr Ich, vntenbenante j dcßelben nachgclaßcne Witbe, nebens meinein mit-bcschriebencn Lieben Sohne Wül- j brandt Georg Bock von Wülffingennach rcisier crwegung aller vnd jeder hir- ^ bcy einfallender motivöu vnd vmb-