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trug er 15. Febr. 1808 auch auf diese zukünftige 3. Frau Eberstein's auf denFall von dessen Ableben die Zusicherung einer jährlichen Pension, wie solche dieverstorbene Gemahlin von dem fürstlichen Hause gehabt hatte — „in Rück-erinncrung der vielen nützlichen und ersprießlichen Dienste, welchegenannter Primatische Staatsrath und Unser geheimer Rath KarlFrhr. v. Eberstcin Uns und Unserem fürstlichen Hause seit langenJahren geleistet und immer noch besorgt und bemüht ist. Uns mitRath und That nützlich zu werden" (5. Folge 411).
Nach dein am 14. Okt. 1809 zu Schönbrnnn von Napoleon diktirtcnFrieden wurden abermals die willkürlichsten Gebietsveränderungen innerhalbDeutschlands von ihm vorgenommen. Auch der Fürst ?i-imu8 wurde hiervonbetroffen. Napoleon schuf aus Dalbcrg's Besitzungen ein Großhcrzogthum undernannte Dalberg zum Großhcrzog von Frankfurt (4. Folge 302 f.). Derneue Großhcrzog ersah sich zu seinen Bereichern den Weihbischof v. Kolbornfür die geistlichen Angelegenheiten und den Freihcrrn Karl Theodor v. Ebersteinfür die politischen Angelegenheiten aus. Er ernannte 0. Sept. 1810 seinen„bisherigen wirklichen Geheimen Staatsrath und Kon-Kommissarius zu FrankfurtKarl Freiherrn v. Eberstein" zum „Minister-Staatssekretär, zum Ministerder auswärtigen Angelegenheiten, des Kultus und der Militair-Ad-ministration" (5. Folge 418). „Seit dem Rücktritte Albini's lag die Leitungder öffentlichen Angelegenheiten des Staates bis zur Auflösung des RheinischenBundes in Eberstein's Hand. Dalberg schenkte ihm volles Betrauen,und er that sehr wohl daran, denn alle die Eigenschaften, die demRegenten abgingen, waren reichlich bei dem Minister vertreten.Tüchtiges Wissen, Erfahrung, Gewandtheit und Ausdauer im Han-deln zeichneten den Minister vor andern Rüthen des Großherzogsaus; besser wie alle andern hat er die Mängel, aber auch die gutenSeiten seines Fürsten erkannt und ihn in seinem Sinne zu leiten ge-wußt" (Or. Bockenhcimcr, Dalbcrg's Aufenthalt in Paris 1807—1808).
In welch umsichtiger und wahrhaft staatskluger Weise der Minister v. Ebersteinsein nicht leichtes Amt führte, darüber sprechen die in der 5. Folge S. 418 — 438abgedruckten Dokumente. „Nach dem Rücktritte aus dem Staatslcbcn hielt ersich in Mainz auf. Er und seine Frau zeichneten sich durch ihren Wohl-thätigkcitssinn aus; nicht minder bekannt wurde der alte Herr durch seine frei-mütigen Äußerungen, seinen schlagenden Witz, der ihm alle Zeit zu Ge-bote stand."
Durch testamentarische Verfügung vom 20. Juni 1835 stiftete die Witwedes Ministers Karl Theodor, Freifrau v. Eberstcin geb. Gräfin ck« Lrvssö,das „Roscnbrautfcst in der Stadt Mainz" und hinterlegte zu diesen: Zwecke dieSumme von 12 000 Gulden, von deren Zinsen ü 600 fl. an: 1. Mai jedenJahres 500 fl. der „Roscnbraut" gehören und 100 fl. für die zu ver-anstaltende Festlichkeit zu verwenden sein sollen. Die „Rosenbraut" soll die-jenige sein, welche nach der Entscheidung des zu diesem Zwecke zu bildendenKomitees als die tugendhafteste und gescheiteste anerkannt wird, und welche über-haupt durch gutes Betragen gegen ihre Eltern sich ausgezeichnet hat. Das Komiteesoll aus 7 Personen bestehen: dem Bischöfe, dem Dompfarrer und dem Pfarrerder Pctrigcmcindc, ferner den: Bürgermeister und drei anderen von dem letzterenaus den betreffenden Kirchenräthcn zu ernennenden Mitgliedern; die Stimmen-mehrheit hat zu entscheiden, wobei die Stimme des Bischofs maßgebend ist.Selbstverständlich hat die erwählte Rosenbraut nur einmal die Summe von500 fl. zu erhalten, und die Wahl muß jedes Jahr auf eine andere fallen.