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Folge 3 (1880)
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209
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es hat auch der damahls lebende, nun aber höchst-seelige Churfürst, glorwürdigstenAndenckens, Johann Georg der andere zu Sachsen, bei den Herrn Esnsral Feld-Marschallen von Eberstein, um diesen Sohn Anrede thun, und Demselben eine 0oin-paZnis zu Pferde oder Fuß allergnädigst oiksrircn lassen. Allein, wie Virxilius wohlurtheilet, wenn er spricht: Hvo nos lata trallnnt, rstraünntgvs Isgvamnr. So istes auch unserm in GOtt ruhenden Herrn von Eberstein ergangen, denn es war vondem Höchsten Ihm nicht der Hoff, noch der Degen zu seinem Nstisr zugedacht, son-dern Er war der Kirchen gewidmet. Dahero Er auch L.nno 1671. per liölixnationömdes Herrn Obrist-Inont. von Münchhausens ?rszbenckam Najorsm im hohen Stifft zuHalberstadt obtiniret und nach denen ritö gehaltenen Kloster und Residentz-Jahren zuChor und Capittnl, als wiircklichcr Dohm-Herr acimittiret worden, bcy welcher seinerResidentz und Oontinnation deroselben, sich der Hochscelig - Verstorbene gegen seineMit-Herren, Dero Bediente und säinmtliche Stiffts-Bcrwandte, so vertraulich aufrichtig,Aonsrsnx und gütig erwiesen, daß Er von Jedermänniglich geliebet, hochgeehretund jederzeit Werth gehalten, auch dannenhero nach seinen seeligen Hintritt so viel be-danret tvird, daß man durchgehends über seinen Verlust klagen höret. Was für vcr-nünfftige nützliche und moäorata Lonlilia Er allemahl bey denen Oaxitnlar-Velibe-rationibus gcführet, wie Er sich dieses hohen Stiffts Wohlfahrt, auch mit Hindansetzungseiner eigenen Geschaffte, als Er noch bey vollkommenen Kräfften und Gesundheit war,äußerst angelegen seyn lassen, solches ist denen am besten bekannt, die den HochseeligcnHerrn 8nb-8sniorem tregventiret und mit Ihn umgegangen. Und weiln, Wie schonvorgebucht, Derselbe mit herrlichen Gaben des Verstandes von GOtt angesehen war,hat Er sich eine solche Gewogenheit und Oontiäsnes seiner Mit-Herren erworben, daßman Ihn nicht allein in denen wichtigsten ^Fairen vor andern zu Rath gezogen,sondern man hat Ihn auch gleich nach wenigen Jahren seiner Auffnahme bey E.Hochwürdigcn Dohm-Capittul das mühsame Burg-Voigtey-Ampt aufgetragen, welchenEr denn bis an sein Ende mit solcher Treu und Sorgfalt vorgestanden, daß Ihmdieserwegen ein guter Nachruhm bey männiglichcn erwachsen; sintemahl Er allemahlmit sonderbarer Lcutseeligkeit alle und jede, sowohl vornehme als geringe Personengehöret, die Sachen zugleich mit Verstand und Gewissenhafftig untersuchet, und ent-schieden, ohngeachtet Ihm solches zu Zeiten, wegen seiner schwachen Leibes-Lonltitntionnicht wenig xsnibls fiel. Jedennoch hat Ihn das Glück solcher Gestalt bcy dieserdlmi-As gewolt, daß Er durch den Abgang seiner vorgesessenen Mit-Herrn auch zur?ollstllon des 8nb1gniorats gelanget, und beyde Ehren-Stellen, bis in seinen Todtrühmlich versehen.

Was nun ferner des Hochseeligen Herrn von Ebersteins ?rivat- und Hanß-Wesen belanget, so hat Er, nach GOttes heiliger Ordnung, und durch dessen allein-weise Oiroetion sich ^nno 1672. den öten llnnii, mit der damahligen Hochwohlge-bohrnen Fräulein Julianen von Rößing, des Weyland Hochwürdigen, Hochwohlge-bohrnen Herrn, Herrn Lndolphcn von Rössing, Erb-Marschallen des FürstenthumsHalbcrstadt und der hohen und OollsAiab Stiffts-Kirchen L. Uariss Virzinos daselbstrslfisetivs Dohm-Herrn und ?r»po1iti, wie auch Sr. Chursürstl. Durchl. zu Cöllnhochanschnlich gewesenen Cammer-Herrn und hochbcstallten Schatz-Raths des StisftsHildesheim, und Erb-Küchen-Meisters in Hertzogthnm Hannover, aufs Rößing, Beesell,und Osterwick Erb-Herrns, älteste Fräul. Tochter, jetzt aber gegenwartigen Hochbe-trübtcn Frau Wittben, ehelich vermählet, und in solcher Ehe mit derselben fast 31.

14 Jahr,