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Nonnment oder Grabmahl.auff die gäntzliche Bcfreyung davon, durch den thenren Ehd GEttcs, welcher, Ihmeund allen Gläubigen solche verspricht und zusaget, indem er Hertz Zuversichtig also
anstimmet - Gedenck HLrr an den thenren Lyd ;
Den du selbst hast geschworen,
So wahr du bist von Ewigkeit:
Ich soll nicht seyn verlohren,
Ich soll nicht kommen ins Gericht,vnd den Tod ewig schmecken nicht.
Und so weit erstreckte sich also dann nun auch die Summarische Erklärung,sothancr Ebersteinischcn Loininatum; welcher wir aber zum Überflüsse noch anfügen:Die Lonciliation zurst dieserXsKabivsz unsers Hehlandes JEsu Christi (aus welcherunser Herr Ceneral Sel. sein Mittelstes Lomma genommen hat) nemlich, lob: V.
Wer au mich glaubt, der kommt uicht in das Gerichte. Und dann dieser Xt'tir-inativw Rauli, an die Römer XIV. 2t). Wir werden alle für den RichtcrstuhlChristi dnrgcftcllct werden. Welche darausf beruhet, daß man verstehen lerne: (I.)
Wie doch eine gantz andere Sache seh: Uanilel'tari, das ist, für dem RichterstnhleChristi offenbar werden: Welches in gemein allen Menschen, Bösen und Frommen;
Und aber wiederumb, eine gantz andere Sache: Lonäemnari, das ist, verdammetwerden, welches insonderheit allein den Bösen widerfahren wird. Und (2.) das S.
Paulus auch nun rede: Bon dem sichtbaren Xota, deß allgemeinen Gerichts am Endeder Welt; Christus aber, äs suäieio eonäemnationw, das ist, von dem Gericht derewigen Verheißung, und daß sich die Frommen sür demselbigem gar im geringstennichts sollen zu befahren haben, weil die Ursach desselbigen, das ist, ibre Sünde durchdas Blut des Mittlers, welches sie, im Reich der Gnaden, mit Glauben vormalsergriffen und sich zugeeigenet, und darinnen biß an Ihr Ende beständig verharrethaben, durchauß gctilget, und abgethan ist. Daß es also bei Christi Zusage schlechterDinge bleiben, und es nicht an einem Worte fehlen muß, daß sie nicht erfüllet werdensolte, sondern dabei bleiben, als er spricht: Wer an mich glaubet, der kömmt nichtin das Gerichte, sondern er ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen, lob.
V. 24. Und darnach auch dieser Uio<?ativw, Christi: lob. VIII. 51. So icmandmein Wort wird halten, der wird den Tod nicht sehen ewiglich, Und dann dieserXkllrmativW Rauli, an die Hebrecr am IX. 2V. Es ist gesetzt dem Menschen, einmal ^ mortgzu sterben. Welcher Vereinigung zwar dann ebenfalß darinnen bestehet, das man SMiÄuack'wisse, wie der Spruch rede: Von dem geistlichem und ewigem Tode, dafür sich doch ^ MvM-die Frommen, eben so wenig zu fürchten haben sollen, als für dem Gericht der ewigenVerdamnüß, davon wir oben Erinnerung gethan haben; Der Spruch der Ebreer ^ morteaber: Von dem Leiblichen: und Zeitlichem. Welcher zu allen Menschen hindnrchgedrungen ist, dicwcill sie alle gesnndiget haben. Rom V. 12. Endlich das ^ tempora-Schmecken und Sehen belangend, und daß eins für das andere, in dem angezogenenJohannis Capitcl gelesen, und Ubers gebraucht wird, benimbt dem Verstände desLeichen-Textes gar nicht: sind aber behde Nstaxborisch, und wird mit behden unserVerstand verglichen, guia iutsUoetns notier luäicat äs re, ut kenlns äe laporibnv,das ist, weil unser Verstand von einem Dinge urthcilet; gleich wie der Sinn desMenschen von etwas so einen Geschmack hat; Süß oder sauer, bitter oder herbe,saltzig, von welchem er, nicht ohne angenehme, oder unangenehme Gcbehrden, den
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