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sie sainint und sonders gesonnen wären, ans Gott und gutes Glück mit Unser, alseinigen Rroiirictarii konäalis, gnädigen Vcrwilligung Bergwerke nnf allerlei Me-talle und Mineralien in Unscrn Ämtern Morungcn und Lein nngen, soweitsich deren Bezirk und Grenzen erstrecken, zu suchen und zn bauen, unterthänigbittende, Wir sie mit solchen Bergwerken und Mineralien sammt andern Znbehör-nngcn, als Schmelz-, Kupfer-, Seiger-, Mcssings- und Draht-Hütten, wie auchPochwcrkstätten, Wasser und Wasser-Läufen und in Lumma mit allem, was znBeförderung des Bergwerks und davon rührenden Werken und Manufakturen ge-reichet, in Gnaden zn beleihen geruhen möchten.
Ob wir nun wohl Uns ans etlichen vor diesem ergangenen ^.ctis berichtenlassen, daß vor etwa fünfzig Jahren fast dergleichen Nnsnchnng geschehen, auch vonUnsern wohlsel. Herren Vorfahren des Mittel- und Hinter-Orts, die Wirnun allein rsxraesontiron, bis auf gnädigste Ratification Sr. knrfürstl. Dnrchl.Mnthzcttcl und Lehenbricf crtheilct worden, aber von damaligen knrfürstl. sächs.Herren Rüthen die gnädigste Ratification dessentwegen diffikulticrt und geweigertwerden wollen, ob sollte etwa eine unzulässige Separation der gemeinen Mans-feldischcn Bergwerke hierunter stecken. Jedoch weilen aus andern ^.ctis, Rocn-rnontis, alten Briefschaften und andern beglanbtcn Nachrichtnngen Uns zur Ge-nüge und handgreiflich rsmonstrirct worden, daß diese Mornng'schc Bergwerkevon denen gemeinen ManSfeld- und Eislebischen Bergwerken jederzeit separieretund anfangs zwar halb Stoib er gisch und halb Mansfeldisch, hernachaber dem mittelortischen Stammvater, Graf Gebharden sel., wie die Kontrakteckc ^nnis 1505 und 15l>6 in spscis besagen, nllcinc zugewachsen, welcher auch,als er ^nno 1535 am Mittwoch Michaelis (vgl. oben S. ö n. 12) denenvorderortischcn Grafen Herrn Philippen, Hoycrn und B r u ncn,durch deren Mittel das Amt und nicht die Bergwerke in Sequestration kom-men, das N m t Morungc n wiedcrkänflich zugeschlagen, die Bergwerke aus-drücklich reservieret hat. Gestalt denn nach Absterben dieser mittel-ortischen Linie Unser wohlsel. Herr Vater Graf Friedrich Christoph bei demmit Wülbrnnd George Bocken v o n W ü l s f i n g e n und Kathari-nen gebornen Jltin, Johann Statz äs Rasella nachgelassenen Witwe,Dienstags Ostern im Jahre 1623 getroffenen Wiedcrkanf über Morungen (s. obenS. 33) nebst seinem Vetter Graf Daviden, dessen männliche Linie nun ganzabgestorben, die M o r n n g' sche Bergwerke gleichfalls nebst andern Regalien aus-gezogen und bedinget, über das auch bei jetzigen erschöpften Mitteln und klammenZeiten mit Erwältignng der Bergwerken und Beförderung der Manufakturen derEhre Gottes, dein Gemeinen Wesen und Besten und Anrichtung der in diesenLanden, so viel die Metalle und Mineralien-Arbeit betrifft, fast unbekannten Low-worden in viel Wege gcdicnct werden kann: Als haben Wir ihrem untcrthänigcnSuchen gewierige Statt finden zu lassen und zu Erwältignng und Suchnng derBergwerk-Mineralien und Zugehörlichkcitcn Unsere gnädigste Vergünstigung zngeben nicht umhin gekonnt noch gewollt. Reichen und leihen auch kraft dieserVergünstigung ihnen und ihren Erben zn rechtem Berg- und Erblchn, soviel Wir dessen befugt und Wir von Rechtswegen thnn können und vermögen,nämlichen: Einen Erb - Stollen, wo er zn ihrem Besten anfs Bequemstein Unserm A mt Mo r nngc n mit denen Mund - Lochen anzusetzen sein möchte,