— 87 —
werke Schade» zufügen, sonder» vielmehr das kurfürstl. Zehent-Interessevermehren wollte, und wie die Nürnberger ihres Privat-Nnkens wegendieses Werk zu hindern und selbst an sich zu bringen suchten, und batnochmals um gnädigste Kommission und Schuh. Es half ihm aber allesnichts, sein Bergwerk mußte wieder eingestellt werden und bei Ausbruch des3Vjährigen Krieges blieb die ganze Differenz liegen.^) Nach dem wcstphäli-schen Frieden verlieh Graf Friedrich Christoph Hinterort. L. (der unterm3. März 1657 vom Kurfürsten Joh. Georg II. die Zehent-Befreiung auf4 Jahre vom 1. Mai 1656 an erhalten) das Morunger Bergwerk sudAnw 13. Sept. 1659 an Gerlach v. Kersenbruch, Johann ChristophBrosemann und Veit Meyer:
Wir Christian Friedrich Gras und Herr zu Mansfeld zc. bekennen,daß für Uns erschienen sein die Edle, Ehrendeste, Hochgclahrte und Achtbare, Unsereliebe getreue Burggraf, Rath und Bediente Gcrlach von Kersenbruch, Jo-hann Christoph Brosemann und Veit Meher, zu erkennen gebende, wie
Den 26. Febr. 1663 schreibt der Oberanfsehcr von Wurmb an denSangerhäuser Bcrgvoigt Wi bemann auf der Kupferhütte vor Obcrsdorf, daß erin Erfahrung gebracht, wie bei Lein- und Mvrnngcn ein neues Bergwerk erhobenwürde, so ihm bedenklich vorkomme.
Den 27. Febr. 1663 antwortet der Bergvoigt Widernann, wie ihm nicht bekannt,ob dergleichen Bergwerk stablirok werden dürfte; es würde sich aber in dem altenBergbuchc finden, welches aber auf kurfürstl. Befehl nach Dresden ge-sandt worden.
Den 2. März 1663 befiehlt der Oberanfsehcr v. Wur m b dem Lcinnng ischcnSchvsser, bei Lcibcsstrafe den Bergleuten die Arbeit zu untersagen, bis sie zum Fort-ban kurfürstl. sächs. Konsens hätten.
Sab äato Dresden den 16. April 1663 verordnet Kurfürst Christian,wie das Lein- und Morungische ncnerhobcne Bergwerk allen aufgerichteten Legnostra-tions-Verträgen und Abschieden ganz zuwider und das Interesse des SangerhänscrSchiefer-Bergwerks betreffe, daher er nicht gesonnen wäre, den Grafen von Mansfelddiesfalls etwas einzuräumen, sondern wollte es bei den klaren Abschieden bewenden lassen.
Den 28. Juni 1663 erläßt der Oberanfsehcr v. W u r m b an den SangerhänscrAmtsschösser Triller den geschärften Befehl, daß er sich den 5. oder 6. Juli mitetlichen bewaffneten Mann ans den Heiligen Born (früher Silberborn genannt)verfügen und die vorhandenen Arbeiter nicht allein abtreiben, sondern denselben auchetliches Werkzeug abnehmen sollte.
Den 4. Juli 1663 verordnet der Oberanfsehcr, daß bei 366 fl. Strafe alle Ar-beiten in continonti eingestellt werden sollten.
Die Verordnung vom 23. Juni 1663 wird am nächsten S. Juli durch den Amts-schrcibcr BolIermann mit 86 Unterthanen oxegairLt. Es wurden ans 6 Schächtendie Haspel hineingeworfen, sämmtlichc Gezaue aber nach Obcrsdorf auf die Hütte gefahren.
Lud ckato Dresden den 9. Aug. 1663 verordnet Kurfürst Christian, daß,so viel den Vorrath an Holz, Brettern, Kohlen, Schiefern und Erzen anbelange, solchertaxiret und gegen Bezahlung ans das Sangerhänscr Schiefer-Bergwerk abgefahrenwerden sollte.
Den 27. Okt. 1663 wurden infolge dieser Vcrsügnng die gewonnenen Vorräthe,wie folgt, nach Obcrsdorf wirklich abgefahren: 193 Fuder Schiefer, 35h's FuderSandcrz, 16 Schock Fuder Kohlen, 43 St. 46cr Holz, 89 St. 16er, 26 St. 6er, 24Sparren zur Hütte, 12 ganze Bohlen und 33 St. Bretter.