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Folge 3 (1880)
Entstehung
Seite
79
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Hcrrc» v. Eberstein Neuhäuser Linie eine Cessio» seines Rechts nn deinganzen gräfl. Eberstcin'schen Nachlasse snk etnto 23. Ott. 1772 an. Uoreassionem 6. ä. Lorsch 5. März 1773 aequirierte nun von den Allodial-Erben des Grafen Friedrich v. E. mein Urgroßvater, der k. Prenß. Oberst

Johann Karl Friedrich Freiherr don Elierstein steil. d. Bnring,

Leinnngen mit einer Schuldenlast von 23000 Thalcrn und stillte dadurchdas Kreditwesen, das sonst ausgebrochen wäre, indem er dabei an 30000Thlr. für Leinnngen aufwandte. Mit dem gräfl. Eberstein'schen Schwieger-sohne, mit der Gräfin v. E., den beiden Eomtossvn v. E. und den meistenMitgliedern der Familie war I. Karl Fr. Frhr. v. E. vergleichsweise zustände gekommen. Nach der Besitzergreifung gerietst er aber mit dem MajorKarl Hcinr. Wilh. v. Eberstein zu Magdeburg und der JägermeisterinLouise Eberhardine v. E. geb. v. Trebra, als Vormünderin ihres SohnesW. L. Gottlob Frhrn. v. E-, in nicht mehr als 7 Nechtshändel. NteinesUrgroßvaters Rathgeber waren der Hr. Kommissions-Rath Aug. Leop.Brauer, Jnstizamtmann zu Klettenbcrg, und der schwarzb.-rndolst. Titnlar-Rath Angustin Polykarp Friedr. Rudi off, Jnstitiarius zu GeHofen undpraktischer Jurist zu Sangcrhansen, der auch von 1773 bis 1781 Amtmannzu Leinnngen war.

Wie schon erwähnt, hatte der Graf Ernst v. E. Rötha bis zurdereinstigen Wiedcrcinlösnng dein Major Wilhelm v. E. überlassen,welcher es seit dem 28. Sept. 1724 für 29 t Mfl. 8 Gr. 2 Pf. an denBesitzer von Morlinge», den Jägermeister Christian v. E., mit der Juris-diktion aiviii verpachtete. Derselbe hatte sich bloß die Einnahme derKoblen-gelder zu '/^ reserviert. Die Pachtgelder flössen nach seinem am 18. Juni1757 in der Schlacht bei Kollin erfolgten Tode in die sogenannte Erb-schaftskasse. Im Dez. 1773 wollte der damalige Oberstlientenant Joh.Karl Fr. Frhr. v. E. Rötha einlöse». Sämmtliche Erben des MajorWilhelm waren damit einverstanden, nur die Besitzer von Morlinge», Söhnedes gräfl. stolbergischen Jägermeisters Christian v. E., nicht; der Prozeßging durch alle Instanzen, bis endlich rechtskräftig beim Appell.-Gerichteans Abtretung gegen den Wicderkanfsschilling im Betrage von 7222 fl.14 Gr. 2 Pf. cum truetitnis pormzptis et poroipienctis erkannt wurde.

Mein Urgroßvater löste 1777 nach vielen Streitigkeiten und Rechts-händeln vom Hause Morlingen Horla ein, welches sein Bat er, derfürstl. dillenburgischc Ober-Jägermeister Karl Frhr. v. E. am 24. Juni1720 an den Jägermeister Christian v. E. wiederkänflich von 9 zu 9