könnte, gerichtlich erörtert wurde. Nach 1732 thnt der Graf Ernst, alsob er nbtreten wollte Nnn kam es ober über die Meliorationen zu weit-lünsigen Unterhandlungen, und so zog sich die Sache hin, bis die schlesischenKriege eintraten, wodurch sie bis zum Abgange deS Mansfcldischcn Hauses1780 ganz liege» blieb. — Zeit gewonnen, alles gewonnen! Der GrafErnst v. E. starb zu Groß-Leinnngen aw 20. April 1752. Sein Sohn
Graf Friedrich v. Eberstein,
knrniainz. General, erhielt Leinnngcn. Noch im 7jähr. Kriege ließ dieserjüngere Graf die Teiche nach Lengefeld zu eingehn, stillte sie rosp. ansund legte die sogenannte Insel zu einem Garten mit vielen Fontaine» an.
Nach seines Vaters Tode nahm der stolberg'sche Jägermeister Christianv. E. in Morungen die Direktion der Familienangelegenheiten in seineHände. Allein ihm fehlte es natürlich an allem. Alles blieb liegen, allessiel im eigentlichen Verstände in die Hände der Advokaten. Ein gewisserAmtmann Keller in Morlinge» war nun lArx öl Dudu. Obgleichnur ein mittelmüßiger Jurist, so war er doch ein Zögling deS GrafenErnst v. E., hatte dessen Bibliothek sehr genützt und hatte in Mans-feldischcn Sachen, bei deren Verhandlungen er so zu sagen aufgewachsenwar, viel Kenntnisse, so daß er sich allerdings viel Verdienst nm unsereFamilie erworben, auch unmenschlich viel geschrieben und expediert hat. —1757 trat der 7jähr. Krieg ein; dazu kam der leidige Prozeß mit de»Gewerken des Sangerhänser Bergwerks wegen der Grenze am Heil. Bor».Es wurde nun die Hauptsache, der Forstprozeß und dessen Erörterung, ansdem Wege, den der Gras Ernst v. E- mit Kosten und Mühe glücklich ein-geleitet, liegen gelassen. 1705 starb der Jägermeister Christian v. E.,und mit ihm hörte auch der einzige Zusammenhalt des Ganzen ans - diegemeinschaftl. Familiensachen wälzten sich als ein Chaos fort.
Am 17. Juli 1772 starb auch der General Graf Friedrich v. E.zu Groß-Leinungen. Seine Tochter Ernestine Johanne Helenedam 1ssss v. E., vermählt mik dem knrniainz. Ober-Jägermeister KarlWolfgang Freiherrn von Hansen, war bereits am 2. Aug. 1758 inFolge deS Wochenbettes gestorben mit Hinterlassung eines Sohnes
Friedrich Freiherrn bon Hansen,
welcher Alladial-Erbe des Grafen Friedrich v. E. war. Ans ihn fiel Lei-nungen nebst Zubehör und dem Wiedereiniösnngsrcchte des Vorwerks Röthavon den Erben des Major Wilhelm v. E. Der Ober-Jägermeisterv. Hausen bot nnn in väterlicher Gewalt seines Sohnes sämmtlichen 13