Jahren verkauft, nachdem cr's eben erst van diesem statt seiner ihm heraus-zugebenden Erbportion erhalten hatte (vgl. meine Nachtr. v. 1878, S. 44,5lo. 149).
Der Oberst Karl Frhr. v. E. starb am 27. Okt. 1778 in der Cam-pague des bayerischen Erbfalgckrieges. Seine Erben waren seine Witwe,seine Tochter Charlotte und seine beiden Söhne
Wilhelm Freiherr Ebersteiu izen. v. Viirin,; nudKarl Fr. Ang. Frhr. v. E.
Der Kurator der Geschwister Charlotte und Karl v. E., der Kammcr-Konsnleut Marbach zu Artern, dann die Räthe Rndloff und Brauerwußten nun die Geschwister nebst ihrer Mutter rasp. unter einander so zuverwickeln, daß durch die fortgesetzte Gemeinschaft sich alles fast einem Kredit-wesen nahte. Nach des Obersten Karl Tode verwaltete von 1778 bisOkt. 1781 der Rath und Amtmann Rndloff nicht nur die Justiz, sondernauch die Ökonomie des Amtes Leinungen im Ganzen, brachte aber allesin die traurigste Lage. Dieser Mann verdiente zu viel in allen den ange-zettelten Rechtshändeln, als daß er's der Muhe Werth gehalten hätte, aufdie Verwaltung der Güter die gehörige Rücksicht zu nehmen. Der Pächtervon Leinungen hatte mehrere Jahre keinen Pacht gezahlt. Horla war aneinen gewissen Simrodt verpachtet, der es als Niederlage für seinen Holz-und Kohlenhandel gebrauchte; Feldwirlhschaft, Gebäude und Wiesen warenim erbärmlichsten Zustande, ein großer Theil lehde, der nur alle I Jahrmit Hafer besäet wurde und 2 Jahr so lag, ohne gedüngt zu werden.Uber die Theiluug des väterlichen Nachlasses geriethen die beiden BrüderWilhelm und Karl mit einander in einen Rechtshandel, der nach frucht-los abgelaufenem Vorbeschicde p. Dekret zum Appell.-Gerichte gedieh (vgl.meine Nachtr. v. 1878, S. 43, Ro. 144). Endlich kam ein Theil- undAnseinandersctzungs-Rezeß v. 23. Juli 1791 bis rssp. den 2. Aug. a). ui.zu stände. Hinsichtlich des Preises wurde beiden Gütern der Anschlag von1718 u. 1721 beigelegt, das Amtsvorwerk Leinnngcn daher nach Ab-zug von 1000 fl. für das Backhans daselbst zu 19954 Mfl. 2 Gr. 9^/s Pf.und das Vorwerk Horla zu 10556 fl. 15 Gr. 2 Pf. (vgl. v. E-, Gesch.1150) angenommen.
„Brüderlicher Anschlag (u. 1718) des grüfl. mansfcldischcn wiederkäuflichenAmts und Flecken Lcinungen.
Das Schloß und Hofgebünde an Scheunen, Stallen und
Schüttböden w 1VM fl. — Gr. — Pf.
4 große Hufen ritterfreies Land 100U „ — „ — „