get würdt. So geschehen in Straubing den Zechenten Tage Juny,des Eintausend-Sechs-Hundert-funff vnd frinffzigisten Jahres.
(I.. 8.) ^ (l.. 8.)
Johann Adolph Graf zu S ch w a r- Friedrich Ludwig Freyherr vonzenberg. Seinsheimb, aus abgang des
Jnsigls bestettigt init dem Niug(Ii/. 8.) Pettschaft.
Joh. H. Notthafft.
Vnd Vns darauf mehrgedachter Graf Johann Adolph zuSchwarzenberg, vnd Friedrich Ludwig Freiherr von Seins-heimb, Gehorsambst angeruffen vnd gebetten, daß wir aus Kayserl.Macht-Vollkommenheit vorinferierten Vergleich- vnd Transnetion zuconfirmiren- vnd zu bestättigen Gdst Geruheten, Das haben Wir au-gesehen solch Beeder Thnille Demüethig vnd Ziemliche Vitt, vnd dar-umben mit Wohlbedachtem Btueth, gutt Rhat- vnd rechten Wissen,auch damit solcher Vergleich desto Steiff- vnd Bester gehalten- voll-zogen vnnd keineswegs yberschritten werde, derselbe alles seines In-halts Genediglich confirmiert- approbiert- ratificiert- vnd bestättiget,thuen das, approbiren, Ratificiren, Confirmiren, vnd bestättigen den-selben auch hiermit von Rom. Kays. Macht-Vollkommenheit, wissent-lich in Crafft disss Briests vnnd maynen, sezen vnd wollen, daß sol-cher obinferierter Vergleich in allen seinen Wortt, samt Clausuln,Artikuln, Inhalt-main-vnd Begriffunng, Bindig, Cräfftig-vud mäch-tig sein, vnd von Beeden obbenanten Thaill, stett- vest vnd vnuer-brüchlich gehalten werden solle, auch Eye sich dessen ruehig freyen-brauchen- vnd gewissen solln- vnd mögen, von Allermünniglich ohn-uerhintert, iedoch Vnß vnd dem H. Reich an Vnsr obrigkeit- vndsonsten Menniglich an seinen Rechten Vnschädt- vnd Vnnachtheillig.
Vnnd Gebuetten darauf alle vnd ieden Churfürßten, Fürßten,Geist- vnd Weltl. Prolaten, Grafen, Freyen, Herren, Rittern, Knech-ten, Landvöggten, Haubtlüthen, Vicedomben, Vöggten, Pflegern, Ver-wesern, Ambtleuth, LandtRichtern, Schuldthaiffen, Burgermeistern,Richtern, Rhäten, Burgern, Gemaindten, vnd sonsten Allen andernVnser- vnd deß H. Reichs Vndthannen, vnd getreuen, was würdten,Standts, oder Wesens die seint, Ernstl.- vnd Vesstiglich mit disemBrief vnd wollen, deß Sye obbenanten Grafen Johann Adolph zuSchwarzenberg, vnd Friedrich Ludwigen Freiherrn von Seins-hei mb vnd deren Erben Key obeinuerleibter Transaetion- vnnd Ver-gleich ruehiglich bleiben, auch Sye dessen Erfreylich Genüeßn- vndGebrauch lassen, Ihnen beed Verglichenen Theillen aber Ernstl. be-felhent, daß Sye solchen Vergleich soweith derselbe einen ieden Bändletalles seines Inhalts, wie abstehet, gestrackhs nachkhomben- vnd ge-loben darwider nichts thuen- Handeln- oder fllrnehmen, oder nochsolches andere zuthuen gestatten, in kein Weis- noch Weeg, als Libeinem sey Vnser Kays. Schivere Vngnnd, vnd Straff, vnd darzue ein