Druckschrift 
Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
Entstehung
Seite
XXXIII
Einzelbild herunterladen
 

get würdt. So geschehen in Straubing den Zechenten Tage Juny,des Eintausend-Sechs-Hundert-funff vnd frinffzigisten Jahres.

(I.. 8.) ^ (l.. 8.)

Johann Adolph Graf zu S ch w a r- Friedrich Ludwig Freyherr vonzenberg. Seinsheimb, aus abgang des

Jnsigls bestettigt init dem Niug(Ii/. 8.) Pettschaft.

Joh. H. Notthafft.

Vnd Vns darauf mehrgedachter Graf Johann Adolph zuSchwarzenberg, vnd Friedrich Ludwig Freiherr von Seins-heimb, Gehorsambst angeruffen vnd gebetten, daß wir aus Kayserl.Macht-Vollkommenheit vorinferierten Vergleich- vnd Transnetion zuconfirmiren- vnd zu bestättigen Gdst Geruheten, Das haben Wir au-gesehen solch Beeder Thnille Demüethig vnd Ziemliche Vitt, vnd dar-umben mit Wohlbedachtem Btueth, gutt Rhat- vnd rechten Wissen,auch damit solcher Vergleich desto Steiff- vnd Bester gehalten- voll-zogen vnnd keineswegs yberschritten werde, derselbe alles seines In-halts Genediglich confirmiert- approbiert- ratificiert- vnd bestättiget,thuen das, approbiren, Ratificiren, Confirmiren, vnd bestättigen den-selben auch hiermit von Rom. Kays. Macht-Vollkommenheit, wissent-lich in Crafft disss Briests vnnd maynen, sezen vnd wollen, daß sol-cher obinferierter Vergleich in allen seinen Wortt, samt Clausuln,Artikuln, Inhalt-main-vnd Begriffunng, Bindig, Cräfftig-vud mäch-tig sein, vnd von Beeden obbenanten Thaill, stett- vest vnd vnuer-brüchlich gehalten werden solle, auch Eye sich dessen ruehig freyen-brauchen- vnd gewissen solln- vnd mögen, von Allermünniglich ohn-uerhintert, iedoch Vnß vnd dem H. Reich an Vnsr obrigkeit- vndsonsten Menniglich an seinen Rechten Vnschädt- vnd Vnnachtheillig.

Vnnd Gebuetten darauf alle vnd ieden Churfürßten, Fürßten,Geist- vnd Weltl. Prolaten, Grafen, Freyen, Herren, Rittern, Knech-ten, Landvöggten, Haubtlüthen, Vicedomben, Vöggten, Pflegern, Ver-wesern, Ambtleuth, LandtRichtern, Schuldthaiffen, Burgermeistern,Richtern, Rhäten, Burgern, Gemaindten, vnd sonsten Allen andernVnser- vnd deß H. Reichs Vndthannen, vnd getreuen, was würdten,Standts, oder Wesens die seint, Ernstl.- vnd Vesstiglich mit disemBrief vnd wollen, deß Sye obbenanten Grafen Johann Adolph zuSchwarzenberg, vnd Friedrich Ludwigen Freiherrn von Seins-hei mb vnd deren Erben Key obeinuerleibter Transaetion- vnnd Ver-gleich ruehiglich bleiben, auch Sye dessen Erfreylich Genüeßn- vndGebrauch lassen, Ihnen beed Verglichenen Theillen aber Ernstl. be-felhent, daß Sye solchen Vergleich soweith derselbe einen ieden Bändletalles seines Inhalts, wie abstehet, gestrackhs nachkhomben- vnd ge-loben darwider nichts thuen- Handeln- oder fllrnehmen, oder nochsolches andere zuthuen gestatten, in kein Weis- noch Weeg, als Libeinem sey Vnser Kays. Schivere Vngnnd, vnd Straff, vnd darzue ein