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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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benen Conditiones beschuldigt vnnd solchen nachgedachten Fideicommiß-gütter durch Kayserl. Proceß abgefordert, Endlich aber Jhro Kayserl.May. Vnser Allergnaedigster Herr vmb die fach in der Gütte beyzu-legen, noch bey Jüngst zu Regenspurg gehaltenem Reichstage sonder-bahre Hochansehnliche Commissarien benant und verordtnet, Als istzwar auf derselben Bewegliches Zuesprechen noch aldort zu Regen-spurg zwischen denen Hoch- vnd Wohlgebohrenen Herren, Herren JohannAdolphen zu Schwarzenberg, Herren zu Hochen-Landtsperg,Gimborn vnnd Murau zc. Rittern des Goldenen Flißes zc. derNöm. Kays. May. Geheimben Rhat vnnd Cemmerer zc. den HerrenFriedrich Ludwigen Freyherrn von Seinsheimb auf Sünching,vnd Erl ach, der Churfürstl. Durch, von Bayern, Cemmerer vnndRath zc. die Güettl. Handlung veranlaßt vnd angefangen, doch wegenAbreiß der Kayserl. Hofstatt damahlen zu kheinem Schluß gebracht,sondern nunmehr allster in Straubing durch des HochwohlgeborenenHerrn, Herrn Johann Heinrichen Nothafften Grassens vnd Herrn vonWernberg auf Rundting, HofrhatsvnndCemmerers, als Beederseiths Ver-wandten vnnd sonderbahren Considentens gutte Vermittlung reassumirt,auch Leztlich das Werth mit Beederseithß Satisfaction dahin vergli-chen vnd Verpündtlichen Abgercdt vnd Beschloßen worden, daß vorallen Dingen dieser Vergleich oder Transaction in kheiner Weiß nochweeg, izto oder Künfftig von denen Contrahenten oder dero Erb- vndSuccessorn oder andern, wer die auch sein mögen, dahin solle oderkhönne aufgenomben oder außgedeutet werden, als ob durch selbigenein- oder andere Parthey des Herrn tsstatoris Willen und Meinungeinigerleygestalt zuwider zuHandeln gemaint oder gethann hätte, Zu-mahlen das Vornehmbste Absehen vnd Vorhaben so die Herren Con-trahenten hierunter vor Augen gehabt, Haubtsächlichen dahin gerichtetist, wie daß dises vast in Abgang gerathenes ansehentlichtes üäsi-aominissvm souil immer möglich restabiliert- auch des Herrn tssta-tovis Intention asseguiriert- vnnd sein Lezter-Willen vollzogen werdenmöge. Hiryber Solennissime protestirent.

Solchemnach thuet obgedachter Herr Fridrich Ludwig Freyherrvon Seinsheimb für sich vnd seine Posteritet, alle Seinsheimb.Fideicommiß-Gütter, so in Franckhen gelegen, Benantlich Marckhtbraith,Höchen- vnnd Nidernkottenheimb, Seehauß, wie ingleichen rsivinäi-vatiousm der Gütter Haundorf vnnd Ampforach nebenst all vnndieden Zu- vnnd Angehörungen, oum omnis fürs st oaasa, obbemel-ten Herren Johann Adolphens Grafens zu Schwarzenberg Excellenz,für dieselbe vnnd der mannt, eheleibl. Descendenten, auch volgents nachderen in Gottes Händen stehenden gänzlichen Abgang des Herrn Gra-fen Emondten zu Schwarzenberg männlicher Lini gutwillig über-lassen, nach Abgang aber gedacht beeder Gräfl. Schwarzenberg.Linien männlichen Stammes sollen alle diese obgenannten Gütter denHerren von Se insh ei mbs Männliche Linie, im fahl selbige, wiege-