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ausgesprochen werden darf — eine Bestreitung oder Anzweifelungder reichsständischen Eigenschaft der Grafen von Seins he imvon fürstlich Schwarzenbergischer Seite unmöglich ausge-sprochen werden können.
§. XXIX.
Das fürstliche Memorandum wendet sich (Anl. II. S. XI)hiernach zur Besprechung eines Punktes, welcher mit der vorlie-genden Sache in keiner unmittelbaren Beziehung steht. Se. Durch-laucht der Fürst Carl Egon von Fürstenberg hatten nämlichals Präsident des Vereins der deutschen Standesherren in demgnädigsten Schreiben, worin Höchstdieselben Se. Durchlaucht deinFürsten Johann Adolph zu Schwarzenberg von dem An-suchen der Herren Grafen von Seinsheim um eine anerken-nende Erklärung der hohen Standesgenossen Mittheilung machten,die Freundlichkeit gehabt, zu bemerken, daß Höchst-Jhnen das Ver-hältnis in welchen: das fürstliche Haus Schwarzenberg zu denGrafen von Seinsheim stehe, eine Analogie des Verhältnissesdarzubieten scheine, in welchem das fürstliche Haus Fürsten-berg zu den Herren Landgrafen von Fürstenberg steht.Das Fürstliche Memorandum sucht nun diese Analogie in Abrede„zu stellen, und behauptet, „daß die Herren Landgrafen vonFür-„stenberg zufolge des Apanagial-Recesses vom 29. Juli 1755 eine„wirklich apanagirte und paragirte, in die Ordnung einer Tertiogeni-„tur gerückte Linie des fürstlichen Hauses, von welchem sie auch unmit-telbar abstammen, geworden seien. Der historische Entwicklungsgang„der Häuser Schwarzenberg und Seinsheim habe dagegen„eine andere mehr auseinander als zusammengehende Richtung,„und der Straubinger Vertrag regle nur den Heim-„fall eines von dem Hause Seinsheim durch den„Gang der Ereignisse abgetrennten Besitzes." Eswerden sodann mehrere andere Häuser aufgezählt, in welchen sichAnalogieen des Schwarzenberg - Seinsheimischen Verhält-