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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
Entstehung
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falschen Auffassung, denn das Votum sei keineswegs einer Per-son oder der Familie wegen, sondern von wegen des Besitzesund für dieses spezifische Besitzthum abgegeben worden, und dieStplisation dieser Stelle sei um nichts besser, als der Passusvou derParticipatiou am expectativen Sitz- undStimmrechte", denn die Grafen von Seinsheimpartici-pirten nicht an der Expectanz", sondern sie hat-ten die volle Expectanz. Eine falsche Auffassung undDarstellung könne aber nicht als stichhaltiger Beweis dienen,und überhaupt habe die Fürstin Eleonore Amalie nicht mehrRecht einräumen können, als sie selbst gehabt habe, sowie dennauch ihre Erklärung an der Natur und rechtlichen Beschaffenheitder Sache selbst nichts zu ändern vermocht habe."

Das fürstliche Memorandum ergeht sich sodann noch inDeklamationen über die schwülstige, tautologische und unklareStylistik, sowie die falsche Auffassung und Begriffsverwirrung,woran die meisten von derDenkschrift" aus dem vorigen Jahr-hunderte beigebrachten Zeugnisse (angeblich) leiden. Den Schlußdieser Deduction bildet sodann die Bemerkung, daßweit entferntmit den beiben obigen Documenten v. I. 1739 und 1746 dasGewollte bewiesen zu haben, diese Belege vielmehr für das Ge- gentheil zu zeugen scheinen, d. h. für das Bestreben um die Ver-schaffung der seit dein Straubinger Vertrage ruh endeil und indie Form der bloßen Expectanz eingeschlossenen reichsständischenEigenschaft".

Z. XIX.

Was nun das in dieser sürstlichen Deduktion erwähnte Na-men und Datumlose, aber doch notariell beglaubigte Documentanbelangt, dessen Entstehung das fürstliche Memorandum zwischen17401753, bez. um 1746 setzt, lind welches nur ein Entwurfgeblieben sein soll, so hat die gräfliche Denkschrift die formellenBedenken, welche dessen voller Beweiskraft entgegen gehalten wer-deil können, keineswegs verschwiegen, sondern vielmehr dieselben