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Rath, Hof- u. Forstmeister zu Untern-Greiz historisch-genealogische Beschreibung des uralten adligen und gräfl. Geschlechtes Derer von Watzdorf 1740 : f. d. Mitgl. d. Geschl. Nebst e. lithogr. Kt. d. Watzdorf'schen Güter
Entstehung
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Watzdorf'schen Geschlechts einzuzahlen, zu welchem jeder derUnterzeichneten ein Drittheil, mithin die Summe von3,333 Thlr. 10 Ngr. — Pfg.

beiträgt.

A 2.

Die Einzahlung der einzelnen Capitalstämme erfolgtspätestens im Monat Juni 1863 an den mitunterzeichnetendermaligen Senior des von Watzdorf'schen Geschlechts.

s 3-

Das betreffende Stiftungs-Capital trägt den Namen:„Wiesenbnrg-Störmthaler Stiftungs-Capital"und wird von dem jedesmaligen Senior des von Watzdorf'-schen Geschlechts zinsbar angelegt und beziehendlich verwaltet.

§ 4.

Jede Einmischung der Regierungsbehörde in die Ver-waltung wird hierdurch ausgeschlossen. Dagegen ist der jedes-malige verwaltende Senior verpflichtet, über dieses Stiftungs-Capital, sowie über das andere Familien-Vermögen an das Ge-schlecht und beziehendlich dem Consenior Rechnung abzulegen.

§ 5.

Von den jährlichen Zinsen, welche ü 4°/g 400 Thlr. be-tragen, werden alljährlich 300 Thlr. zu Stipendien verwendet.Der weitere Zinsenüberschuß wächst dem freien Dispositions-fonds des Geschlechts zu.

§ 6.

Aus dem jährlich zu »ertheilenden Betrage von 300 Thlr.werden drei Stipendien ü 100 Thlr. gebildet. Von diesenerhalten zwei Stipendien ü 100 Thlr. jungeLente männ -llchen Geschlechts, sowie ein Stipendium ü 100 Thlr.Fräuleins oder Wittwen, welche der Familie vonWatzdorf angehören.

K 7-

In Ermangelung jüngerer bedürftigerer Individuen könnendie zur Erziehung und Ausbildung bestimmten Stipendienauch älteren Mitgliedern des Geschlechts übertragen, sowienöthigen Falls auch solchen verliehen werden, welche bereitsandere Familien-Unterstützungen genießen.