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Rath, Hof- u. Forstmeister zu Untern-Greiz historisch-genealogische Beschreibung des uralten adligen und gräfl. Geschlechtes Derer von Watzdorf 1740 : f. d. Mitgl. d. Geschl. Nebst e. lithogr. Kt. d. Watzdorf'schen Güter
Entstehung
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einschärft. Es kann hier nicht die Absicht sein, sich über denInhalt der Geschlechtsordnung von 1626 weiter zu verbreiten,da dieselbe in vielen metallographirten Abdrücken vertheilt sichin den Händen sämmtlicher Mitglieder des Geschlechts befindet.Nur soviel sei hier noch erwähnt, daß über diesen Gegenstandeine lateinische Dissertation besteht, welche unter dem 26. Sep-tember 1774 von Adam Friedrich August von Watz-dorf auf Wiesen bürg geb. 1753, f 1809 geschrieben wordenist und den Titel führt:

Oö stntntis st sirclieiis dsntilitiis nodilirim insckigtoruinin dsrnmnin, spseiutim in Lnxonin.

Dieser Abhandlung sind auch Abdrücke der verschiedenenvon Watz dorfischen Geschlechtsstatuten, sowie ein Ab-druck des Pf lug'scheu Geschlechtsstatuts beigefügt. Da in dervon Watzdorf'schen Geschlechtsordnung von 1626 §25die Bestimmung enthalten ist, daß wenigstens alle drei Jahreein Geschlechtstag gehalten werden solle, so haben häufigGeschlechtstage in den Städten Leipzig, Weißenfels, Jena,Schleiz, Gera n. s. w., wenn auch nach längeren Zeiträumen,stattgefunden, lieber diese einzelnen Geschlechtstage ist, außerden im Archive vorhandenen Nachrichten und Protocollen, einbesonderes Actenstück vorhanden, in welchem die einzelnen Ge-schlechtstage vom Jahre 1394 an bis in die neueste Zeit nach-gewiesen werden und in Beilage Nr. 1 abgedruckt. Die Ab-haltung der Geschlechtstage in der älteren Zeit verdient um somehr Anerkennung, als zu jener Zeit ein gemeinschaftlichesFamilienvermögen nicht bestand.

Das letztere wurde zunächst durch das Testament undCodicill der hochwürdigen Aebtissin Margaretha v. Watzdorfzu Weißenfels vom Jahre 1562 und 1568 dem Geschlechtezugeführt und war es daher erst von jener Zeit an möglich,die Kosten der Geschlechtstage und beziehendlich der Auslösungenfür die einzelnen Theilnehmer aus gemeinschaftlichen Fonds zubestreiten. Auf die testamentarische Stiftung der AebtissinMargaretha von Watzdorf wird man später Gelegenheithaben zurückzukommen, in Bezug auf die Geschlechtsstatuten