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2 (1869) Altvordern und Stammeltern
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enthalten häufig Rathschläge und Verordnungen in Krankheits-fällen.

Als Beispiel folgt hier ein Brief vom 18. Mai 1814 anseinen Sohn August in Bezug auf eine Badereise, der unszugleich den klaren besonnenen und einsichtigen Arzt vor Augenführt:Von Herzen bedaure ich den wankenden Zustand DeinerGesundheit. Bei den höchst erfreulichen Zeitereignissen und beider Ruhe, die Du durch Aufhebung des Instituts') gewonnenhast, konnte ich hoffen, Du werdest ruhiger fröhlicher und gesün-der werden. Ueber die Wesenheit Deiner Kränklichkeit und diedagegen anzuwendenden zweckmäßigen Mittel habe ich mehrmalsmeine Gedanken geäußert. Ich bin überzeugt, daß, so wohl-thätig wirksam auch die besten Heilmittel sein mögen, dennochihre Wirkung ohne wohlgeordnete psychische Beihülfe nicht befrie-digend nicht von Dauer sein kann. Der Gebrauch der minera-lischen Wässer ist nicht schlechterdings nothwendig und nicht im-stande auf immer zu helfen. Wenn Du Dich aber zu einer Bade-reise anschicken kannst, so wünsche ich, daß sie zum bleibendenNutzen ausfallen möge. Die Wirkung des Carlsbades ist sehrrelativ und sehr subjectiv. Es ist ein die feinsten Gefäße durch-dringendes dem kranken Unterleibs vorzüglich behagendes Mittel,verlangt aber nicht ganz unwegsame Eingeweide und nicht ganzgesunkene Muskel - und Nervenkraft. Du könntest Dich also nachCarlsbad hinbegeben, würdest aber mit großer Vorsicht undMäßigung an dessen Gebrauch gehen und ihm sehr lange Zeitwidmen müssen, wenn Du uicht dadurch statt Nutzen zu habenSchaden leiden wolltest. Teplitz findet weniger Schwierigkeit,will aber auch von Dir gemächlich und in seiner gemäßigteren

Temperatur gebraucht sein. " Hiezu gehört gleichsam als

Auslegung ein früherer Brief der Mutter an ihre älteste Schwie-gertochter : Nichts lastet schwerer auf einer Hausfrau als Kränk-lichkeit und Mißmuth ihres Mannes. Alles Andere drückt schonaber es erträgt sich, wissen wir nur unsere Männer in einer

1) zum Unterricht für junge Mädchen höherer Stände, dessen Aufgabedurch Ueberlassung eines Capitals zu 100 Thlr. Zinsen vom Vater an denSohn möglich geworden war.

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