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Kinder von ihr hnttc und cin jüngerer Bruder ihm im Todcvorausgegangen war, so übertrug er die von scincr Mutter über-kommene» Rechte nuf dnS Hcrzogthum Tesche» nn seinen VetterKurt Eusebius als dnS Haupt des Hauses, sie für dasselbe gel-tend zu machen. Seine unausgesetzten Bemühungen in dieserBeziehung Maren vergeblich gewesen.
Wie oben in der Geschichte des Fürsten Gnndackcr ange-deutet Morden, mar seiner Gemahlin Lncrczia wenigstens derGenuß des HcrzogthnmS Tesche» für ihre Lebenszeit überlassenworden. Am 29. December 1638 hatte eine kaiserliche Reso-lution festgesetzt, daß zwar die Regierung und Nutznießung desHcrzogthnms Tesche» der Fürstin zu Liechtenstein Lucrezia Eli-sabeth auS Gnaden verbleiben solle, daß sie sich aller Regalienbedienen und die Landstände in ihrer Pflicht verharren sollten,daß sie aber ihrerseits ihre gebührliche Pflicht dem Kaiser ab-legen und gegen diese Resolution für sich und ihre Erben aufdas Herzogthum unwiderruflich Verzicht leisten solle; nach ihremTode solle dasselbe sammt allen Pertinentien Sr. Majestät undDero Erben als Königen von Böhmen hcimfallen und hieraufdie Landstände bereits in Pflicht genommen werden; nach ihremTode solle die Kammer ihren Kindern 56.666 Gulden auszahlen.
Dessenungeachtet strebte ihr Sohn Ferdinand die volleSuccession an, und es erging in Folge dessen am 28. Juni1646 ein kaiserliches Decret an den Kammerpräsidenten GrafenKolowrat mit dem Fürsten Ferdinand über Tesche» zu ver-handeln. Es kam auch ein Vergleich zu Staude, wonach derKaiser gegen Zahlung bedeutender Geldsummen das Herzogthumau Ferdinand überlassen wollte. Gegen diese Verhandlungenprotestirten wiederum die Fürsten Karl Eusebius und Guudacker,was am 36. August 1646 dem Fürsten Ferdinand mitgetheiltwurde, mit dem Beifügen, daß der Kaiser trotzdem bei dem Ver-trage bleiben werde. Fürst Ferdinand erlegte aber die im Sep-tember 1646 fällige erste Rate von 56.666 Gulden nicht, sondernmachte andere Anerbietungen und versuchte neue Verhandlungen.