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jedoch mit der ausdrückliche» Bestimmung, daß sie fortan fürihn und seine Erben als ein zum Wiener Hanse, nämlich demneu erbauten Palais gehöriges Fidcicommiß zu gelten haben, unddeshalb ein ordentliches Inventar aufzunehmen sei'). Ganz das-selbe wird für seine Bibliothek bestimmt, die dem Fürsten Ema-nnel unter derselben Bedingung testirt wird. Von den Bildernmachten nur diejenigen eine Ausnahme, welche zur Zeit seinesTodes sich im Hause in der Hcrrengasse befanden; diese legirteHans Adam dem ältesten 'Neffen, dem Fürsten Joseph Wenzel.
Der Fürst HanS Adam besaß außerdem noch für eine demKaiser Joseph I. geliehene Summe von 500.000 Gulden, wieoben mitgcthcilt, die böhmischen Herrschaften Sbirow, Totschnikund Königshof in Pfandschaft, Verwaltung und Nutznießung.Aus den Einkünften dieser Herrschaften waren bisher die zurStaatscasse fließenden Contributionen der fürstlichen Herrschaftengezahlt worden. Dies sollte auch für die Erben gelten. Es er-hielt aber die alleinige Verwaltung die Fürstin Gabriele (unterAssistenz des Fürsten Walter Xaver von Dietrichstein und desGrafen Ulrich von Kaunitz, Vormünder der noch unmündigenNeffen), wofür sie ein Zehntel der Einkünfte für sich bezog. DasTestament bestimmte ferner eine Summe von 10.000 Guldenfür den fürstlichen Rath und Anwalt Karl Schellenberger, legirteden Hof zu Ober-Kritzendorf an den Grafen Karl Ernst vonRappach und bestimmte endlich, daß alle Hof- und Wirthschafts-beamten die Freiheit erhalten, d. h. ans der Untcrthänigkeitentlassen werden sollten.
') Dieses ist leider nicht vorhanden oder nicht zu finden, daher derBestand der Kunstschätze des Fürsten Hans Adam im Einzelnen nicht an-zngeben; ebensowenig, was ans den silbernen Statuen geworden. Galerieund Bibliothek sind seitdem Fideicommiß geblieben.
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