Herrschaft Ausser, welche von Anna »an Boscovitz a» ihrenSohn den Fürsten Karl Eusebius gekommen war, und über welcheder Fürst Hans Adam ebenfalls das Vcrfüguugsrecht zu habenglaubte. Theresia erhielt Kostetet; in Böhmen mit allem Dazu-gehörigen, wie Skworetz und Aurzinowes, dazu noch das vomFreiherrn Maximilian Skrbcnsky 1707 erkaufte Gut Czech; diejüngste Dominica endlich die Herrschaft Rothenhaus nebst ihrenAppartinentien, die von Anna von Boscovitz herrstammendcHerrschaft Czernahora, ein kleines vom Ritter von Hornberg er-kauftes mährisches Gut Oelhütten und ein anderes im BrünncrKreis Namens Czertschin. Von der Hinterlassenschaft in baaremGclde, sowie von dem, was in den Eassen auf den Herrschaftenvorhanden war, erhielt die Fürstin-Wittwe 50.000 Thaler, dasandere wurde zu gleichen Theilcn unter die drei Töchter Gabriele,Theresia und Dominica getheilt. Die Fürstin Wittwe erhieltaußerdem zu allem, was ihr im Heirathscontract ausgemachtoder zu Lebzeiten geschenkt war, noch die Herrschaften Judenanund Dietersdorf, aber unter der Bedingung, sie wieder eineroder allen ihren Töchtern zu vermachen. Die Töchter wurdenzudem verpflichtet, zusammen der Mutter 12.000 Gulden jähr-lich zu zahlen. Ebenfalls erhielt die Wittwe alles Silber, „wor-unter auch die silbernen Statuen verstanden werden", jedoch sollesie es nach ihrem Tode einer oder allen Töchtern geben; des-gleichen die Tapezereien und anderen Mobilien, als da seienSpalier, Baldachine, Sessel, Tisch, Indianische und andere Kasten,Uhren, Spiegel, nebst silbernen Kannen, Kronleuchtern, desgleichenauch diejenigen Bilder, so in denen anstapezirten Zimmern ober-halb der Thürcn sich befinden, damit zu schalten, wie sie wolle".
Was die übrigen Gemälde und Kunstwerke betrifft, auch„die aus Metall und Glockenspeise gegossenen Statuen" hfüitausdrücklicher Ausnahme der silbernen, welche der Wittwe, wieoben angegeben, zufielen), sowohl die in seinem Wohnhause, wiein der Roßau und auf den Schlössern und Herrschaften befind-lichen, so wurden sie alle dem zweiten Neffen Emanucl legirt,