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2 (1877)
Entstehung
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sogenannte Glashütte, Schönberg und Goldenstein, desgleichenvon der Primogenitur FcldSberg, Hcrrenbanmgarten in Oester-reich, Blumenau, Proßnitz und Eisgrnb in Mähren. Für allesUebrige werden zu Erben eingesetzt die drei Hinterbliebenen Söhnedeö Fürsten Philipp EraSmnö, nämlich: Joseph Wenzel Lorenz,Emanuel und Johann Anton, sowie die eigenen damals noch amLeben befindlichen fünf Töchter des Testators: Maria Elisabeth,vcrwitlwetc Fürstin Liechtenstein, Maria Antonia Gräfin vonCzobor, Gabriele, Theresia und Dominica; endlich erhielt dieWittwc Fürstin Erdmunda ihren Thcil.

Der älteste der Neffen, Fürst Joseph Wenzel, erhielt dieneu erkauften Besitzungen im Reich, Vaduz und Schellcnberg,sammt dem Recht auf die dem schwäbischen Kreise geliehenen250.000 Gulden, als Fideikommiß mit der Primogenitur inseiner Familie; nach deren Aussterben sollten sie mit der gleichenBedingung an den Fürsten Emanuel und seine Nachfolger fallen,darnach an die Linie von Johann Anton und darnach erst anden Fürsten Anton Florian und seine Descendenz. Ferner wur-den dem Fürsten Joseph Wenzel die Häuser in der Herrengassezu Wien vermacht, welche der Fürst Hans Adam selbst bewohnthatte,nebst dem anstoßenden kleinen Hause". Ueber die Herr-schaft Lnndenburg war im Testament die Verfügung getroffen,daß sie, falls der Landesconsens dazu zu erreichen wäre, alsFideicommiß an die drei Philippinischen Söhne kommen solle,und zwar in der Primogenitur, so daß sie also zunächst eben-falls dem Fürsten Joseph Wenzel zufiel. Stand der Consensnicht zu erreichen, so sollte die Herrschaft zu fünf gleichen Theilenan die fünf fürstlichen Töchter fallen. Endlich erhielt der FürstJoseph Wenzel alle Gestüte und Pferde, doch unter der Bedin-gung, die Fürstin-Wittwe Erdmunda auf Lebenszeit nach Bedarfund Wunsch mit Pferd und Wagen auszustatten.

Von der angeheiratheten Hinterlassenschaft des FürstenMaximilian, nämlich den Boscovitzischen Gütern, über welche sichder Fürst Hans Adam die freie Verfügung zuschrieb, sollte