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2 (1877)
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zusammen oder das nachhcrige Fürstcnthnm auf 465.666 Gul-den gekommen waren. So ging dieimmediate freie Reichs-Grnf- und Herrschaft Vaduz, welche jeder Zeit eine Grafschaftdes heiligen römischen Reichs gewesen und bis riata ist, wiedenn solche in a. 1166 vermöge eines Vcrzichtbricfcs von Grafenvon Wcrttenbcrg gegen Bischof Otlicben zu Chur, und a. 1431von König Sigismund, a. 1492 von Kaiser Friedrich, a. 1567,a. 1514, a. 1566 von Kaiser Maximilians allzeit die Bran-deisischc Graf- und Herrschaft intitnlirct" an das HansLiechtenstein über ch; mit all den Rechten und Zngchörnngcn, wiesie bis dahin die Grafen von Hohenems besessen hatten.

Trotz dieser endlichen thenrea Erwerbung von Vaduz bliebaber noch ein letzter Schritt zu thnn übrig, nämlich die Er-hebung beider Herrschaften in ein wirkliches Fürstenthum undder Eintritt in den Reichstag. Auch dies wäre wohl noch demFürsten Hans Adam gelungen, wenn ihn nicht der Tod zu frühhinweggenommen hätte. Er hatte nicht einmal die Genugthnungund die Freude, einen eigenen Sohn die Früchte seiner Anstren-gungen und seines Wirkens genießen zu sehen.

Der Fürst Hans Adam Andreas hatte sich, wie schon obenangegeben, mit der Fürstin Erdmunda Maria Theresia vonDietrichstein am 13. Februar 1681 vermählt. Dieser Ehe ent-stammten zwei Söhne und fünf Töchter, von denen die erstcrenbeiden vor dem Vater starben, die anderen aber ihn sämmtlichüberlebten. Ein erster Sohn war 1682 schon in frühester Kind-heit wieder gestorben. Die Reihenfolge der Kinder nach der Zeitihrer Geburt ist die folgende:

1. Maria Elisabeth, geboren den 3. Mai 1683. Sieheirathete im Jahre 1762 den 36. October^) ihren Verwandtenaus der Linie Gundackers, den Fürsten Maximilian Jakob Moriz

') Lüchtens!. Archiv dl. o u. 20.

2) Von diesem Tage datirt die urkundliche Heirathsabredc im Lüch-tens!. Archiv v. 58. Ihre Berzichtleistung wurde am 8. Juli 1703 in diemährische Landtasel eingelegt.