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2 (1877)
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das Land öde zu lassen. Selbst der herrschaftlichen Familiefehlte eS an Subsistenzmitteln. Unter diesen Umständen wurdeeine kaiserliche Eommission unter Leitung des Abtes Rupert vonKempten zur Ordnung der Verhältnisse niedergesetzt- Diesemachte den Vorschlag, als das einzige Ausknnftsmittel, die Herr-schaft Schellenberg zu verkaufen, mit der Kanfsnmme vor allemdie Forderungen der Untcrthanen an die Herrschaft zu begleichen,so ordentliche Steucrverhältnisse herzustellen und sonst nach Mög^lichkcit die Schulden zu tilgen. Für alle konnte die Summenicht ausreichen. Der Kaiser gab seine Zustimmung. Da wares der Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein, der sichals Käufer vorstellte. Er bot die Summe von 115.000 Güldenrheinisch für die Herrschaft, jedoch so, daß er sie schuldenfreiund geordnet, mit allen reichsunmittelbaren. Rechten und Frei-heiten und in allem völlig losgetrennt von Vaduz, mit dem siein Verwaltung und sonst vielfach verbunden gewesen war, er-hielt. Die angebotene Summe überstieg bei weitem den Werth,da die Herrschaft höchstens bis 4000, gewöhnlich nur 2000 Gul-den eintrug. Der damalige Besitzer, der Gras Jakob HannibalFriedrich von Hohenems, gab (für sich wie für die Agnaten)seine Zustimmung und ebenso der Abt von Kempten als kaiser-licher Commissär. Am 18. Januar 1699 wurde der Kauf zuHohenems abgeschlossen und unterzeichnet").

Der Erwerb der rcichsunmittelbaren Herrschaft Schellen-berg war wohl ein Fortschritt auf dem Wege Sitz und Stimmeans der Fürstenbank zu erhalten, ihr Besitz allein aber wurde fürungenügend erachtet, da beides, Stimme und Sitz, wohl mitVaduz, aber nicht mit Schellenberg verbunden gewesen. Die Be-mühungen des Fürsten Hans Adam zunächst auf die Fürsteubaukdes schwäbischen Kreises, zu welchem die Herrschaft Schcllcnberggehörte, zu gelangen, waren daher Anfangs nicht von Erfolggekrönt. Die Verhandlungen zogen sich mehrere Jahre in die

') Liechtenst. Archiv R. l, Rep. Fol. 2K0.