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Ernestinn Franziska, Ferdinand Maximilians Tochter, mit der-selben, ungeachtet dcS Protestes von Seiten des Fürsten Liechten-stein, vom Landgrafen von Hessen belehnt. Sie brachte dieGrafschaft an ihren Gemahl und ihre Söhne, also an das HansKaunitz. Die Fürsten Liechtenstein, Gnndackcrs Enkel, stütztenihre Ansprüche auf jenen Vergleich zwischen dem Landgrafen vonHessen und Agnes, wonach die mannlichen Nachkommen vonAgnes in den Besitz eintreten sollten, sobald die männlichenNachkommen von Sabina Katharina ausgestorben sein würden.Und dieser Fall hatte sich nunmehr ereignet. Dieser Vergleich,davon sich das Original nicht im hessischen Archive befand,wurde von hessischer Seite in Abrede gestellt, und es wurdebehauptet, daß, weun es sich auch so verhalten hätte, die Sachesich geändert durch den Vergleich von 1645 und die neu erfolgteBclehnung an die Nachkommen von Sabina Katharina, wobeidie Fürsten von Liechtenstein sich stille verhalten hätten, wie siedenn auch bei späteren Gelegenheiten sich nicht gerühret und beidem Tode des letzten Grafen Franz Adolf Wilhelm nicht recht-zeitig die Belehnung nachgesucht hätten. Der Landgraf vonHessen wollte den Streit durch ein hessisches Lehengericht ent-scheiden, das Haus Liechtenstein brachte aber die Sache an denReichshofrath, der sich für competent erklärte >). Darüber später.
Die Herrschaften Esens, Stedesdorf und Wittmund warenkein Lehen, und es hatte darüber dem letzten Besitzer aus demHause Rietberg freie Verfügung zugestanden. Johannes jüngereTochter Walpurgis, der sie bei der Theilung zugefallen waren,trat daher sofort in den unangefochtenen Besitz. Ihre Rechtegingen eben so unangefochten auf beide Töchter über. Nun aberlagen diese Herrschaften sehr günstig für den übrigen Besitz "derGrafen von Ostsriesland, und Graf Enno war daher bestrebt,sie seinem Hause auf immer zu erhalten. Dies konnte nur durcheineu Vergleich mit seiner Gemahlin und Töchtern und deren
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