Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
Seite
259
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von ihnen, wie ihren Vorfahren gleich ihrem Bruder weilandFürsten Karl samnit ihren Erben und Succcssorenin denStand, Ehr- und Würden des heil: Reichs Fürsten mit allenund jeglichen Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Vorthcilen,Präminenz, Session, Stimme, Recht und Gewohnheiten, iu-maßcn andern dcö heil: Reichs gcbvrnen Fürsten , . eingesetzthabe, und daß ihnen, sowie auch dem hinterlassencn Sohne desFürsten Karl, dem Fürsten Karl Eusebius, der gebührendeReichöfürstcntitel gegeben und geschrieben werde'). Im Jahre1628 wurde ihm auch das Jncolnt von Böhmen gegeben unddieses in die böhmische Landtafcl aufgenommen^).

Als Anerkennung für seine geleisteten Dienste erhielt FürstMaximilian zweimal ein kaiserliches Geschenk von je 100.000 Gul-den, das zweite, wie erwähnt, nach der Erobernng von Glatz.Er erhielt ferner aus den confiscirten Gütern von Karl Kaunitz,der sich an dem Aufstande bctheiligt hatte, dessen HerrschaftSteinitz (gewöhnlich Sdanitz genannt), südlich von Butschovitzgelegen, also in naher Verbindung mit seinen dortigen Güternstehend. Sein Wunsch war es, das Kaunitzische Austerlitz zu er-halten, allein dieses blieb jener Familie. Auch Steinitz, sowiebald darauf Lowschitz und Morschitz erhielt er keineswegs alsGeschenk. Er selbst hatte aus früheren Jahren noch verschiedeneForderungen an den Staat, theils für nicht erhaltene Gagen,theils wegen Auslagen für sein Regiment. Diese wurden inAnrechnung gebracht, sowie nicht minder jene 160.000 Gulden,welche ihm der Kaiser nach der Eroberung von Glatz geschenkthatte. Den Ueberrest hatte Maximilian zu Gunsten des Aerarszu erlegen, und dabei wurde ihm Steinitz, das auf 185.106 Gul-den rheinisch geschätzt war, zu 180.000 Gulden angerechnet.Diese Erwerbung war also in Wirklichkeit ein Kauf. Die Ver-handlungen darüber, die Bestimmung und der Ausgleich der

') Archiv des Finanzmimst.

2) Liechtenst. Archiv X. 126.

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